Genealogische Notizen

Familienforschung kann spannend sein wie ein Kriminalroman. Wir möchten Euch teilhaben lassen an den aufregenden Geschichten, die wir in Kirchenbüchern und Archiven ausgraben. Taucht ein mit uns in vergangene Epochen und rätselhafte Verwicklungen, historische Lebensumstände und die Geschichte einer Region, die es heute so nicht mehr gibt: das frühere Ostpreußen.

Dienstag, 28. Dezember 2010

Heinrich von Schwichel 1), ein Glocken- u. Geschützgießer in Preußen zu Beginn des 16. Jh. und Urahn der ostpreußischen Familie Schweichler; ein genealogisch-campanologischer 2) Forschungsbericht


Ausgangspunkt meiner Ermittlungen ist zunächst die Kölmer- und Krügerfamilie Schweichler in dem kleinen Fischerdorf Stombeck am Kurischen Haff gewesen. Dort, ca. 25 km nördlich von Königsberg, ist meine Mutter geboren, dort hat diese Familie mehr als 150 Jahre den Dorfkrug und einen Hof von ca. 15 Hektar bewirtschaftet. Die Verhältnisse lassen sich in den Kirchenbüchern von Powunden und in Akten des Amtes Schaaken und Neuhausen gut rekonstruieren 3). 1792 kommt Johann Ernst Schweichler an das Kurische Haff, ein Kölmersohn aus Damerau (Kirchspiel Schaaken), und heiratet die einzige Tochter Sophia des kurz zuvor verstorbenen Hochzinsbauern in Willkeim und Schankwirtes in Stombeck Michael Gelaick. Johann Ernst gründet mit dieser Verbindung den Stombecker Zweig der Familie Schweichler.

In Damerau besitzt der Vater von Johann Ernst, Johann Friedrich Schweichler, einen kölmischen Hof von 3 Hufen. Wie sich ermitteln läßt, stammt Johann Friedrich aus Kalkeim im Kirchspiel Heiligenwalde. Er hat den Besitz in Damerau erst in den 1760er Jahren erworben und dort seine Familie gegründet.

Auf der Suche nach Informationen über den Familiennamen Schweichler findet sich in den APGs ein Aufsatz von Helmut Walsdorff zur Geschichte des Kirchspiels Heiligenwalde und über die Einwohner von Kalkeim 4). Darin entdecke ich weiterführende Hinweise zu Schweichler: daß sie dort seit dem 16. Jh. ansässig sind und der erste Besitzer des Familiengutes der Glocken- und Geschützgießer Heinrich von Schwichel ist. Es gelingt der eindeutige Nachweis, daß Johann Friedrich Schweichler aus Damerau in Kalkeim geboren ist. Durch die klar zu belegenden Besitzverhältnisse des fast 300 Jahre im Eigentum der Familie Schweichler stehenden Gutes in Kalkeim ist Heinrich von Schwichel eindeutig als Vorfahre anzusehen. Ich bin neugierig geworden und konzentriere meine Forschungen auf diesen Heinrich von Schwichel, fahnde nach weiteren Hinweisen in entsprechender Literatur und schaue in Originaldokumente im GStAPK 5). Wer ist dieser Heinrich, wie hat er gelebt, welche Lebenszeugnisse hat er hinterlassen, woher kommt er, in welche Familienzusammenhänge läßt er sich einordnen? Und wie ist aus von Schwichel dann der Name Schweichler geworden?

In der Altpreußischen Biographie finde ich den nächsten gedruckten Hinweis auf Heinrich: „van Swichel (von Schwichel), Henrich (Hinnerik, Heinrich), † nach 1537; v.S. war Büchsenmeister, Büchsen- und Glockengießer und von 1515 bis 1537 nachzuweisen. Er war vom Meister in Livland zum Hochmeister geschickt und von diesem als Diener auf Lebenszeit verpflichtet worden. Er erhielt im September 1515 Paßbriefe, um seine Frau, die sich damals in der Stadt Kampen aufhielt, mit Hab und Gut nach Preußen holen zu können. v.S. wurde 1516 dem Erzbischof von Magdeburg als Glockengießer namhaft gemacht und 1519 wieder nach Livland empfohlen. Er scheint jedoch in Preußen geblieben und nach der Säkularisation in die Dienste des Herzogs getreten zu sein. Denn er erhielt auf seine Bitte hin im März 1537 die Genehmigung, das Dorf Seken (auch Sefen geschrieben) bei Kreuzburg, das ihm zur Belohnung für seine Dienste verliehen war und das er seiner Schwachheit halber nicht mehr besetzen und halten konnte, an Crafft von Vestenberg zu verkaufen. Er beabsichtigte damals, mit seiner Familie in ein Haus zu ziehen, das er an einem nicht genannten Ort von Valentin Spilman gekauft hatte. Nach dem ersten Weltkrieg waren in Ostpreußen noch fünf vom ihm gegossene Glocken vorhanden, und zwar je eine in Marienthal, Krs. Rastenburg (1518), in Thierenberg, Krs. Samland (1522) und in Böttchersdorf, Krs. Bartenstein (1525) und zwei in Medenau, Krs. Samland (beide 1521).“ 6)

Es werden dazu Quellen benannt, die sich bei Herausgabe des Biographiebandes im sogn. Archivlager Göttingen befinden und heutzutage in das GStAPK eingegliedert sind. Außerdem wird auf das Buch „Beiträge zur ostpreußischen Glockenkunde“ von Richard Dethlefsen 7) verwiesen, worauf ich noch zurückkommen werde. Ich mache mich im Archiv in Berlin-Dahlem an die Arbeit, durchsuche Findbücher und fordere Akten zur Einsicht an. Die gefundenen Archivdokumente in Verbindung mit den Glockenfunden vermitteln folgendes Bild in chronologischer Reihenfolge:

 
19.07.1514
Wolter von Plettenberg 8) schreibt an den Hochmeister Albrecht von Brandenburg-Ansbach 9) (nachfolgend abgekürzt HM), daß “Meister Heinrich umb furderliche vurschriffte ann Er/F/g/ [eure fürstliche Gnaden] ßeynnenthalben zu geben gepetenn, dyweile hre sich dann begin unß unde unßer gebittigere auffrichtig myth seynem ambthe ghehaltenn habenn wyr Im dye nicht wissenn zu weigerenn, ...”10) In den Dokumentensammlungen des Ordens in Preußen findet sich hier die erste Kunde über Heinrich. Er läßt sich, wie zu damaligen Zeiten üblich, von seinem Landesherrn in Livland dem Hochmeister des Ordens in Königsberg empfehlen. Nahezu gleichlautende Empfehlungsschreiben für alle Arten fürstlicher “Dienstleister” begegnen mir immer wieder bei meinen Recherchen. Einerseits zeigen sich auf diese Weise die Herrscher ihren Untergebenen gewogen (der Empfohlene hat darum gebeten und man gewährt die Bitte; der Fürst dient seine Untertanen nicht gegen ihren Willen anderen Herrschern an!), andererseits erweist man fürstlichen Nachbarn seine Freundschaft, indem man gutes Personal auch weiterreicht.

23.09.1514
W.v.Plettenberg meldet dem HM die Absendung des Büchsengießers Meister Heinrich; Tuckum, Sonnabend nach Mauricii 1514 11). Aus einem der regelmäßigen Berichte W.v.Plettenbergs an den HM in Königsberg kann ich nun rückschließen, daß Heinrich wohl Ende September 1514 auf einem der zwischen Livland und Preußen verkehrenden Schiffe in Königsberg eintrifft. Unter Livland versteht man ein Gebiet, welches die Städte Riga und Reval [Tallinn] umfaßt, welches in etwa den heutigen Staaten Lettland und Estland entspricht. Man mag einwenden, woher ich denn wisse, daß dieser Heinrich denn der gesuchte Heinrich von Schwichel sei. Wenn ich alle aufgefundenen Dokumente und Nachweise im Zusammenhang betrachte, wird die Schlüssigkeit eindeutiger. In den Schreiben aus Livland heißt es zunächst nur “Heinrich”, gelegentlich mit dem Zusatz Büchsengießer. In den folgenden Schreiben des preußischen Ordens finde ich zum ersten Mal und dann immer wieder den vollen Namen “Heinrich von Schwichel”. Es gibt in dem gesichteten Zeitraum keinen zweiten Meister mit diesem Vornamen. Außerdem bezieht sich ein späteres Schreiben des HMs auf Heinrich von Schwichel und die geschehene freundliche Empfehlung des Wolter v.Plettenberg. Auf die verschiedenen Schreibweisen des Namens komme ich später noch zurück.


12.09.1515
Sonntags nach Brigidy 12) : Brief an Burggmeister und der Stadt Campen, doch die Gemahell des lieben und getreuen Dieners Heinrich von Schwichell mit Hab und Gut folgen zu lassen und der Bestätigung der In-Dienst-Nahme des Heinrich von Schwichell auf Lebenszeit 13). Fast ein Jahr nach der letzten Erwähnung erfahre ich hier, daß Heinrich sich bei seinem neuen Dienstherrn wohl erfolgreich hat etablieren können. Es ist anzunehmen, daß er als Diener des ordensmeisterlichen Hofes im Königsberger Schloß untergebracht ist. Er hat sicherlich erfolgreich Büchsen (die Kanonen in der damaligen Ausdrucksweise) und nachweislich erste Glocken gegossen und wird daher vom HM in Dienst auf Lebenszeit genommen - man könnte in heutiger Sprache sicherlich sagen: verbeamtet!

Der Brief des HM an den Bürgermeister der Stadt Kampen ist im Originalwortlaut in vielerlei Hinsicht bedeutsam: “...wie er sich vor ettlicher Zeyt bey euch mit eynem elichem gemahell, der Ime Dan biß her vorgehalte, versehenn hab, nu hatt sich gemelter unßer Diener sein lebenlang zu unns Zu Dienst verschrieben und begeben, und uns mit fleissig demüttig Bethe, Ime ein genedige furschryfft an euch, damit Ime solcher sein gemahell, sampt Iren Hab und gutten volge mug zuthun gesucht, die wir Ime nicht haben wyssen abzuschlaenn, ...“

Es stellt sich zunächst die Frage, welche Stadt „Campenn“ gemeint sein könnte. Es geht hier eindeutig um eine ordentliche Stadt mit den damals üblichen Gremien der Selbstverwaltung mit Bürgermeister und Rat. Heutzutage fällt uns möglicherweise als erstes der Ort Kampen auf Sylt ein, der jedoch vor 500 Jahren die Suchkriterien bei weitem nicht erfüllt und womöglich noch nicht einmal existiert hat. In Holland gibt es eine Stadt Kampen an der Ijssel, an einem Zufluss zum Ijselmeer gelegen, eine wohlhabende Hansestadt mit jahrhundertealten Handelsverbindungen nach Preußen und in die baltischen Länder. Mit dieser Stadt führt der Orden seit hochmittelalterlichen Zeiten einen regen Schriftverkehr und erscheint mir daher als der einzige passende Ort.

Was erfahren wir noch aus dem oben genannten Schreiben: Heinrich ist seit „ettlicher Zeyt“ verheiratet mit einer „Gemahel“ in Kampen, welcher von ihrer Familie zunächst nicht in die Fremde nachzureisen gestattet wird. So muß sich Heinrich überzeugende Unterstützung von seinem Dienstherrn erbitten. Der möchte einen tüchtigen Gießer im Lande halten und veranlaßt den Bürgermeister der Stadt Kampen dahingehend zu kooperieren, daß „nicht volge lassen wollet dasselbig nicht gestatten und Euch damit Ime sein elicher gemahel volge mug, gutwillig beweißenn wollen wir in gleichem fall umb euch beschulde unnd in genaden erkennen dar vor.“ Man wolle sich im Gegenzug bei passender Gelegenheit ebenfalls gutwillig erweisen. Und die regelmäßigen Handelsbeziehungen geben dazu Gelegenheit. Es gibt immer wieder Auseinandersetzungen um säumige Zahlungen, rückständige Abgaben, gepfändete Handelsgüter und festgehaltene Schiffe.

Überzeugend für die sorgenvollen Schwiegereltern mag wohl die Versicherung der In-Dienst-Nahme durch den Hochmeister des Ordens gewesen sein. Wenn man dennoch die Tochter vor allem mit ihrem Hab und Gut, also einer nennenswerten Mitgift, nicht in den fremden Osten gelassen hat, mag sanfter Druck von seiten des Kampener Rates nachgeholfen haben.

Noch ein weiterer, sehr bedeutender Gesichtspunkt spricht für die Stadt Kampen in Holland: dort lebt der zu seiner Zeit ungemein erfolgreiche Glocken- und Geschützgießer Geert van Wou oder Meister Gherardus de Wou (1450-1527). Aus campanologischer Sicht ist er der bedeutendste Meister seiner Zeit. Er hat Glocken in Osnabrück, Hamburg, Stendal, Lüneburg, Kalkar, Münster, Xanten, Erfurt, Recklinghausen, Braunschweig, Hagen/Westf. gefertigt, um nur die wichtigsten im heutigen Deutschland zu nennen. Geert van Wou ist berühmt für seine vollkommen klingenden, harmonisch gestimmten Glocken. Meister Geert unterhält auch Geschäftsverbindungen zu Wolter von Plettenberg nach Livland. Um 1501 werden Geschütze dorthin geliefert, die in Auseinandersetzungen mit angreifenden Russen zum Einsatz kommen. Taugliche Kanonen, die nicht bei den ersten Schüssen zerbersten und auch einigermaßen treffsicher einzusetzen sind, können kriegsentscheidend sein. Außerdem ist zu erwähnen, daß 1509 Johannes Schonenborch, ein Stiefsohn des Geert van Wou, in Riga Glocken gegossen bzw. dorthin geliefert hat 14).

Aus diesen Zusammenhängen läßt sich vermuten, daß Heinrich von Holland aus nach Livland gelangt ist und daß er bei Geert van Wou seine Fähigkeiten erworben und mitgearbeitet haben könnte. Auch aus glockenkundlicher Sicht läßt sich diese Vermutung bestätigen. Der Vergleich des Herstellungsstils und die noch 1919 vom preußischen Landeskonservator Richard Dethlefsen betonte besondere musikalische Qualität der Glocken deuten auf den berühmten holländischen Lehrmeister, auch wenn Dethlefsen diese Zusammenhänge offenbar unbekannt gewesen sind.

Der in campanologischer (glockenkundlicher) Hinsicht sensationell erscheinende Zusammenhang zwischen Heinrich von Schwichel und Geert van Wou läßt sich jedoch bisher nicht durch eindeutigere schriftliche Quellen belegen. Eine Forschungsreise nach Holland in das Gemeentearchief Kampen hat leider keine sachdienlichen Funde zu Tage befördert.

Es gibt dort aus der in Frage kommenden Zeit nicht viel Material, keine leicht zu recherchierenden Einwohner- oder Steuerlisten, keine Ratsprotokolle mit Verweisen auf den Eingang eines hochmeisterlichen Schreibens aus Preußen. Mitarbeiter von Geert van Wou werden in den spärlichen Kampener Quellen in der betreffenden Zeit 1500-1515 nicht erwähnt. Wenn denn der weithin unbekannte preußische Glockengießer Heinrich von Schwichel überhaupt in campanologischer Fachliteratur Erwähnung findet, dann bisher ohne jegliche Zuordnung zu einem Meister.

1515 ist die erste von Heinrich gegossene Glocke in Böttchersdorf, Kreis Bartenstein, nachzuweisen. Sie trägt die Minuskelinschrift: santa barbar[a] heis ich de lebengen robich de tode beklach ich heinrich von svichel gos mich m ccccc xv 15) Näheres zur Glocke ist leider unbekannt.

In dieser Zeit soll Meister Heinrich auch als Gießer einer Glocke in Groß Ottenhagen im Kreis Königsberg Land tätig gewesen sein. Die Kirche hatte drei Glocken: eine kleine ohne Inschrift, eine aus dem Jahre 1606 und eine aus vorreformatorischer Zeit mit der folgenden Inschrift: Hilf / got / maria / ich rot / Al En / cristen / Selen / got/ gebot / jodoc /m.v.re.iii / bin / ich / gen(a)nt /allen elenden / sellen / sei / frei / meiner / clang16) Die Angaben „maria ich rot“ statt „maria berot“ sowie die merkwürdige Jahreszahl lassen Lese- und Übertragungsfehler der nicht mehr erhaltenen Glocke vermuten. Da Meister Heinrich zudem diesen Inschrifttypus in der Regel nicht verwendete, bleibt seine Urheberschaft fraglich.17)

In das Jahr 1515 läßt sich auch eine Glocke in Heiligenwalde im Kreis Königsberg datieren: IN GOTTES LOB EVICKLICH / ALLEN GELAUBIG SELLEN / TROSTLICH BIN GEFREIT ICH / EIN HURKINT EIGET MICH / MCCCCCCXV. 18) Diese Glocke wurde 1855 umgegossen und der Glockenspruch glücklicherweise festgehalten. Auffällig ist hier der absolut unübliche Text mit zu vermutenden autobiographischen Anteilen. Auch wenn der Name des Gießer nicht enthalten bzw. nicht aufgeschrieben ist, so lassen sich im Gesamtzusammenhang Bezüge herstellen, auf die ich noch zurückkommen werde.

Zusammen mit dem Brief nach Kampen (Sept. 1515) werden für Heinrich Paßbriefe für seine Reise zur Heimholung seiner Ehefrau ausgestellt: Sonnabent und tag brigidy, Ist unnßrem Hoff Diener lieben unnd getreuenn, mayster Haynrich von Schwichell, Buxengiesser, ain Paß Brieff uber Sehe gegebenn worde ...” und „Montags nach Brigidy Ist unßerm Buchsengiesser und lieber getreuer, Maist[er] Heinrich von Schwichell, In seinen gescheffte und farht, gen der statt Campann ein Paßbrieff gebenn word[en] uber sehe [über See], ...”19)
 
11.06.1516
Schreiben an den Erzbischoff von Magdeburg: „ ...uns bericht unser Buxen Meister und gießer, lieber und getreuer Hainrich von Schwichell, wie E / L / ettliche glocken daruber ein große gefallenn soll In willens zugiessen lassenn, wo dem alßo ist an euer lieb unßer freundlich bethe, dieselbige wolle nymanns anderst dan gemelte unßern Büxsengießer solch arbait zugießen vergonnen dann er von vorhofft und hatt sich auch dermasse mich glocken und büxsen giessen woll und genug samlich bey uns beweist das Ime gott das glück darzu auch verleyhen werdt E / L / wolle uns zu diesem Wilffarn sendt wir In vertrawen er werdt euer lieb auch beheglich dermassen erstheunen, das wolle wir uns diesel(b) E / L / freuntlich verdienen ...” 20) Hervorzuheben ist: ...und hatt sich auch dermasse mich glocken und büxsen giessen woll und genug samlich bey uns beweist... ! Der hochmeisterliche Hof ist offenbar völlig überzeugt von Heinrich´s Fähigkeiten beim Glocken- und Kanonenguß. An dieser Stelle sei angemerkt, daß sich der Guß für Glocken und Kanonen vom Material kaum unterscheidet. Für beides braucht man Bronze, eine Legierung aus Kupfer und Zinn in einem Verhältnis von etwa 80 zu 20. Für Glocken muß der Zinnanteil geringfügig höher sein, sonst wäre der Klang zu dumpf. Für Kanonen ist wiederum ein etwas höherer Kupferanteil entscheidend für die Haltbarkeit. Bruchteile von Prozentpunkten in der Legierung und die Reinheit der jeweiligen Erze sind die entscheidende Basis für die spätere Brauchbarkeit und Qualität. Hinzu kommt die bis ins letzte Detail ausgeklügelte Form, so daß die gewünschte Funktion, ein harmonischer Klang in vielleicht sogar vorgegebener Tonhöhe oder ein präziser Schuss, realisierbar ist. Beide, Schreiber und Empfänger des obigen Dokuments, tragen nicht nur den gleichen Namen, sondern sind auch nah miteinander verwandt:

Erzbischof Albrecht ist der 6 Jahre jüngere Bruder des brandenburgischen Churfürsten Joachim I. in Berlin. Er kam 1490 im Schloß zu Cölln an der Spree zur Welt und steigt zu einem der mächtigsten Männer im Reich auf: seit 1513 Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Bistums Halberstadt, seit 1514 Erzbischof und regierender Churfürst von Mainz, 1518 geht auch der Kardinalshut an ihn. Gleichzeitig stehen ihm die Primaswürde und die Rechte eines Erzkanzlers im Reich zu. Erzbischof Albrecht ist nach dem Kaiser der bedeutendste Mann im Reich! Durch die Ämterhäufung vereinigt sich in seiner Person geistliche und weltliche Macht in bisher nie gekanntem Umfang. Die Ämterhäufung ist mit unangemessen hohen Zahlungen in die päpstliche Kasse nach Rom verbunden, die nur durch forcierten Ablassverkauf zu sichern sind, was letztlich den Zorn Luthers mit den bekannten Folgen hervorruft.

Hochmeister Albrecht entstammt dem fränkischen Zweig des Hauses Hohenzollern, wurde in Ansbach im gleichen Jahr (1490) geboren und 1511 sicherlich wegen seiner Verwandtschaftsbeziehungen zum polnischen Königshaus auf den Hochmeisterstuhl berufen.

Beide Albrechts sind Cousins und haben einen gemeinsamen Großvater: Albrecht III. Achilles (1414-1486), Churfürst in Berlin und Markgraf von Brandenburg-Ansbach. Die Väter beider Albrechts sind die Brüder:

- Johann Cicero (1486-99), Churfürst von Brandenburg in Berlin residierend und

- Friedrich II. (1460-1536), Marggraf in Ansbach und Kulmbach. Friedrich II. hat mit seiner Gemahlin Sophia von Polen (Tochter König Kasimirs von Polen und Elisabeth von Habsburg) 17 Kinder, versucht nach dem Tod seines Bruders 1499 -erfolglos- Regentschaftsansprüche auf den Churfürstenthron in Berlin durchzusetzen und wird 1515 wegen seines über die Maßen aufwendigen Lebensstils von zweien seiner älteren Söhne in der fränkischen Plassenburg ab- und gefangengesetzt. Zu der Zeit ist das 8. Kind aus jener Linie, Albrecht, bereits seit 4 Jahren Hochmeister in Königsberg.

10.07.1516
Erzbischof Albrecht läßt seinem Cousin, dem HM, antworten: „...Euer Liebden schreiben von wegen des Buchssengiessers Heinrichs von Sweichel haben wir sampt euer liebd[en] bitt, bekomen, und wissen von keynen glocken die wir zu giessen lassen bedacht, noch zu haben bedurffen, hirinnt isd kein arbeit der wegen bey uns verhanden, Es ist aber ettwann unser Capittel zu Magdeburg wol willens gewest ein groß glocken zugiessen lassen, ob se darzu aber noch gesynnet oder nicht wissen wir nicht, wie das nu einen furdgang bey ynen haben wurde, Wollenn wir e.l.[Euer Liebden] zu fruntschafft und gefallen die diesser furbitt mitt dem besten eindrucke sein, dann e.l. fruntliche dinste und willefarung zuerzeigen, sind wir alzeitt zuthun geneigt Dan zu Halle uff Sanct Moritzburg donnstags nach Kiliani anno -XVI21)

Hier deutet sich das erste Mal die spätere Lautverschiebung im Namen Schwichell an. Statt der in der Anfrage vorgegebenen Schreibweise Schwichell antwortet man aus Halle wie selbstverständlich mit der Schreibvariante Sweichel. Festzuhalten bleibt, die Gießerkarriere findet beim Erzbischof keine Fortsetzung, zumindest nicht nach den bisher aufgefundenen Quellen.

30.07.1517
Es schreibt der Rat der Stadt Danzig an den HM wegen strittiger Forderungen des ehrwürdiger fürstlich Gnaden Buchsenmeister Heinrich von Schwigchel genannt. Die „KyrchenVeters Sanct Joannis pffarkyrchen bynnen unser Stat bey dehn er noch hundert und LX mk vormeynt awßstehende zuhaben... “ sind mit der gegossenen Glocke nicht zufrieden und verweigern die Zahlung der Restsumme. Der HM als Heinrich´s Dienstherr hat den Rat der Stadt Danzig aufgefordert, die Sache zu klären. Aus der Antwort ist nicht ersichtlich, beim wem nun ein Fehlverhalten zu suchen ist. Wollen die Kirchenväter ihre Kasse schonen und reden wortreich das Geläut schlecht oder hat Heinrich tatsächlich eine mißklingende Glocke geschaffen? Fest steht, Heinrich hat für St. Johannis in Danzig irgend wann zwischen 1515 und 1517 eine Glocke gegossen.22)

Dienstags nach Burchardi 1517
Der HM läßt an W.v.Plettenberg nach Livland schreiben: „Nach dem uns Euer lieb eynenn Büchsengiesser mith Namen Hainrich vonn Schwichgel uff unser begeren zugefertigt welcher sich In seiner arbeytt und Kunst ein Zeyttlangk genugsam bey unns beweist, derhalbe wir Ime darumbe gethan, und vorheisthen das er sich sein lebenlangk zu uns und unsren Ordenn vorsprochen, Dieweyll er aber denn meren tayll, unßer arbeytt als mith Büchsen giessen zu diesen mall geendet, Ist derwegen an E / L / unnßer freuntlich bethe wer E / L / oder die Herren In E / L / gebiette was von Buchssenn zugießen vor hetten, dieselbigen dem gedachte Maister Hainrich von Schwichgell und sunst Nymanns zugiessen vorgonen ...”23) Heinrich hat „denn meren Tayll unßer arbeytt als mith Büchsen giessen zu diesem mall geendet“ und der livländische Landmeister wird aufgefordert, alle anstehenden Gießerarbeiten nur an Heinrich zu geben. Aus Livland ist im Jahr 1517 aber keine diesbezügliche Anforderung eingegangen.

31.10.1517
Heinrich meldet dem HM, daß der Büchsengießer Meister Peter die 160 Mark für gelieferte Arbeiten noch nicht erhalten habe. Wenn der HM seinem Herrn Dalheimer befehlen wolle, die Summe auszuzahlen, wolle Heinrich sie für Peter in Empfang nehmen. Königsberg an aller heiligen Abend 1517. Mit diesem Brief tritt Heinrich das erste Mal selbst in Erscheinung. Er unterzeichnet selbstbewußt: Williger Untherthan - Meister Heinrich von Schwichelen.24) Die Umstände lassen vermuten, daß er gut ausgebildet ist, selbstverständlich auch schreiben kann, daß er den Umgang mit hohen Herrschaften und Amtsträgern gewohnt ist und sich deshalb in einem eigenhändigen Schreiben für einen Gießer-Kollegen verwendet, mit dem er vielleicht für gewisse Aufträge cooperiert hat. Dokumente zu den sogn. Buchsen, den Kanonen, die Heinrich sicherlich viel zahlreicher als Glocken gefertigt haben mag, sind nirgends mehr zu finden.

1518
Heinrich gießt eine Glocke in Marienthal (in der Nähe von Drengfurth, Kreis Rastenburg) mit der Inschrift: + sancta · maria · heis · ich · henrich · von · svichel· gos · mich · m · ccccc · xviii .25) Die Glocke paßt von ihrer Art und Schrifttypus deutlich zu der erwähnten Glocke in Böttchersdorf von 1515.

Im Januar 2010 erreicht mich völlig überraschend eine Nachricht aus Polen, daß diese Glocke noch wohlerhalten an ihrem ursprünglichen Ort hängt 26), der heute Kosakowo heißt. Bisher ist es die einzige Kunde dieser Art. Ob die anderen Glocken Heinrichs, die Dethlefsen 1919 in seiner Glockenkunde noch beschreibt, den 2. Weltkrieg überstanden haben, muß nach Lage der Dinge bezweifelt werden. Als Beispiel für das Schicksal der Kirchenglocken im russisch besetzten Ostpreußen mag hier die Situation in Medenau stehen: „Trotz der heftigen Kämpfe in der Umgebung blieb die Kirche unversehrt. 1947 aber brannte sie bei dem Versuch, die Glocken zu entfernen aus und wurde kurz darauf gesprengt. Seit dem sind nahezu unverändert Fragmente der Nordmauer, des Turmes und des Chores erhalten.” 27) In Medenau hat Heinrich 1521 Glocken gegossen (siehe weiter vorn in der chronologischen Reihe).

03.03.1519
Dietrich von Schönburg berichtet dem HM aus Reval : „Gnedigster Herr, Meyster Heinrich, e.f.g. Buchsengiesser, der ist hie zu Revell bey mir gewesen und mich befragt, wo es e/g/ nit entkegen wer, so wer er willens etlich glocken hir zu Revell anzunemen und zugissen, hab ich von e/g/ wegen dißen bescheide geben dz Ime in keinen Weg zuvorgonnen sey an andere ende sich zuvorbinden ein zeit lang zupleiben, vermeint er doch, dz ers mit dem bescheide thun woll, Das er die glocken zwischen hie und pfingsten, wolt annemen unnd so Im dan e.f.g. zu ... Zeit zuschrieb, so wolt er alle ding sten und liegen lassen und zu e/g/ komen.28) Die Zeit drängt, Preußen befindet sich in Kriegsvorbereitungen und gute Gießer werden nun wieder nötig gebraucht. Der HM hat seit seinem Amtsantritt 1511 noch keinen Lehenseid vor seinem Onkel König Sigismund von Polen abgelegt, hat sich immer wieder mit Ausreden um die ungeliebte Zeremonie gedrückt. Seit 1466 hat das dezimierte, aber noch selbständig gebliebene Ordensland seine Souveränität an die polnische Krone verloren. 1519 hilft auch keine noch so herzliche Verwandtschaftsbeziehung mehr. Der König verliert allmählich die Geduld, will des Einflusses über das Ordensland Preußen nicht verlustig gehen. Der HM glaubt sich einer Auseinandersetzung gewachsen und läßt es darauf ankommen. Seit dem verhängnisvollen Bürgerkrieg 1453-66 suchen die HMs das Ordensland so gut es geht zu stabilieren und hoffen nach Möglichkeit die Souveränität und die im Frieden von Thorn 1466 an Polen gefallenen Gebiete zurückzuerlangen.

27.05.1519
Dieses Schreiben enthält im wesentlichen Instruktion für den Abgesandten des HMs Michael v. Drahe für seine Mission an Wolter von Plettenberg, um zur Kriegsrüstung gegen Polen Geld und Proviant zu begehren und die sogn. Kommunikation mit dem Moskowiter; Königsberg 1519 Freitag nach Cantate.29) In dem viele Seiten umfassenden Schriftstück befindet sich auf der vierten Seite unten folgender schwer zu lesender kleiner Absatz: „Irem maister Jacobenn dem alten Buchssenmaister und Hainrichen vonn Swichelt dem Buchssengisser anzusagen das sie sich uffs f... l..ß.. zu m g f begeb~ wolen.” Offenbar wird an eine auszusprechende Ermahnung zur schleunigen Rückkehr an Heinrich und einen Büchsenmeister Jacob erinnert.

[07.07.?]1519 30)
Aus der Kanzlei des HMs geht folgendes Schreiben an Heinrich in Reval: „ Ist Heinrich Buchssen glocken giesser izt zu Revell, geschrieben, wir habenn Dein schreiben empfangen und wyssen deynem Knechte Heinrichen In keinen Wege zuerlauben sich von hynne auß diesem unserm Dienste zu Dir zu begeben nach dem wir sein nicht entperen konnen, derhalben schicken wir dir hieneben, wie Du gebetten hast, ein baß brieff Ubersehe, Darauff Du ettlich last Gemutlich nach Deinem gefallen In unserem Namen zu wege magst bringen und hieher schaffen, und dieweyll wir Deyner perßonn gannz nodturfftig und Dich bey uns wyssenn wollen, Ist an Dich unßer beger Du wolst Dich nicht hindern lassen, ... zu uns hieher begeben und nicht aussenpleyben31) Heinrichs Knecht darf nicht nach Reval nachreisen. Heinrich möge nicht länger „aussenpleyben“. Der Ton bleibt zwar erstaunlich wohlwollend, aber dennoch dringlich.

In einem der Revaler Missivbücher des 16. Jh. befindet sich eine Briefabschrift vom 21.07.1519: die Stadt Reval entschuldigt sich auf Bitte der Vormünder der St.Olai-Kirche beim HM wegen des langen Aufenthaltes von Glockengießer Heinrich in Reval. Im gleichen Text wird auch die Ursache, das Gießen von zwei Glocken für St. Olai, erwähnt.32) Eine andere Quelle berichtet, der Revaler Rat bittet 1519 den Bischof von Dorpat und Reval, er möge zur Einweihung der zwei neuen Glocken zu St. Olai erscheinen.33) Heinrich hat also sein Ausbleiben durch den Rat der Stadt entschuldigen lassen und wird wohl nach Fertigstellung des sicherlich lukrativen Glockenauftrags im Sommer 1519 mit „ettlich last” von Reval nach Königsberg zurückgesegelt sein. In Livland wird damals auch schwedisches Erz (Osemundt genannt) gehandelt, was für Rüstungsbedarf in Preußen von Nöten gewesen sein dürfte. Im damaligen Sprachgebrauch ist „Last“ auch eine Gewichtseinheit für schwere Güter. Die persönlichen Habseligkeiten Heinrichs sind sicherlich nicht damit gemeint.

1521-1525
In einem undatierten Bericht des Statthalters zu Brandenburg 34) an den HM über die Dörfer Penken, Waldheim, Seeben und Moritten bei Kreuzburg (Pr.Eylau) werden die Abgabenausfälle wegen wüster abgebrannter Bauernstellen erörtert, vermutlich verursacht durch den erst kürzlich beendeten Krieg, und daß ein Hans Ripp eines der ihm verpfändeten Dörfer gegen eines der anderen genannten tauschen wolle. Der letzte Absatz bezieht sich auf unseren Heinrich: „Und Nachtem Waldtkeim gantz wüst, hatt meister Heinrich der Buchßenngiesser auß Zulass des Stathelters Zu Brandenburgk dasselbig veldt einteyls besehet, helt auch der Stathalter darfur, Es mochte meister Heinrich seiner schulde halbenn myt ainem oder Zweienn dieser dorffernn zufridenn zustellenn sein, mocht mit der Zeyt widerumb ann E F G unnd denn ordenn komenn darauff moge E F G [eure fürstliche Gnaden] auch Bedacht seinn.”35) Aus dem Zusammenhang läßt sich schlußfolgern, daß Heinrich für seine Dienste als Gießer und vielleicht auch als Büchsenmeister, wie er gelegentlich tituliert wird, während des sogn. Reiterkrieges gegen Polen rückständige Entlohnung zu fordern hat, die nun durch die Ausgabe von Pfandgütern vergolten werden soll (Büchsenmeister sind gut bezahlte Spezialisten, die die Kanonen zielgenau zu bedienen wissen). Zu dem Zwecke besieht er sich mit Zulass des Statthalters die Felder in jener Gegend. Aus späteren Schriften ist nachvollziehbar, daß ihm das oben genannte Dorf Seeben überlassen wird, welches er dann bis ca. 1536 bewirtschaftet.

1521
Zwei Glocken sind in Medenau, Kreis Fischhausen, mit folgenden Inschriften nachweisbar: KATERINA § VOCOR § GRECIE § GEMMA § VRBE § ALEXANDRIA § COSTI § REGIS § VNICA§ FILIA § PER § E § HINRICHVUM § FVSOREM § O § REX § GLORIE § VENIE § CUM PACE § M § CCCCC § XXI und MARIA § MATER § GRACIE § MATER § MISERICORDIE § PRO § TVNCK § ANDREAS § SCHVTZ § PLEBANVS § HENRICH § VAN § SVICHEL § GOS § MICH § MVcXXI 36)

Im gleichen Jahr ist Heinrich auch in Schippenbeil, Kreis Bartenstein tätig gewesen. Hier hinterlässt er eine Glocke mit folgender bemerkenswerter Inschrift: ICH BIN SO VRI ALS DER WINT . DE MI EGHENT DAT IS VAN ARDEN EN HORKINT . HENRICH VAN SVICHEL GOS MICH . MCCCCCXXI Ihr Durchmesser betrug unten 2½, der Umfang 7½ Berliner Ellen. Der Größe wegen wurde sie nicht gezogen, sondern nur mit dem Hammer angeschlagen. Im selben Jahr ist noch eine mittlere Glocke gegossen worden, die aber bald einen Riss erhielt und dann umgegossen werden musste.“37)

Die genannte große Glocke wird bei Dethlefsen nicht mehr erwähnt, weil sie im 19. Jh. umgegossen wird und 1919 nicht mehr existiert. Es ließe sich noch hinzufügen, daß aus Briefen im GStAPK hervorgeht, daß in Schippenbeil zu Kriegszeiten nicht mehr intakte Glocken für die Geschützgießerei verwandt werden, die nach Kriegsende durch Heinrich wieder neu zu gießen sind. 38) Die so völlig aus dem üblichen Rahmen fallende Glockeninschrift gibt zu Spekulationen Anlaß. In dieser Stelle wird auf die sehr ähnlich lautende Inschrift der Glocke von Heiligenwalde aus dem Jahr 1515 hingewiesen (siehe weiter oben). Eine Nachfrage bei Campanologen bestätigt den absolut eigenständigen Gehalt der Glockenbeschriftung, welcher in dieser Art sonst nirgendwo anders bekannt zu sein scheint. Verbirgt sich hier ein verschlüsselter biographischer Hintergrund? Hat Heinrich von Schwichel(l/d/t) doch einen familiären Bezug zu dem im Raum Hildesheim ansässigen, ansehnlich begüterten Rittergeschlecht derer v. Schwicheldt39)? Helmut Walsdorff geht in seinem Aufsatz davon aus.40) Ich kann jedoch seine Vermutungen durch meine Recherchen nicht bestätigen, so sehr ich mich auch bemüht habe. Die publizierten Stammtafeln der Familie v. Schwicheldt 41) weisen keinen schlüssigen Bezug auf, obwohl der Vorname Heinrich darin mehrfach im 15. Jh. auftaucht.

Allerdings ist es in der damaligen Zeit undenkbar, daß ein Mitglied eines adelsstolzen, Burgen und Schlösser besitzenden Rittergeschlechts einen Handwerksberuf ergreift und dadurch seine Standesrechte in Frage stellt. Eine illegitime Geburt im Umfeld dieser Familie erscheint möglich, kann jedoch bisher nicht belegt werden. Der Diskussion des Namens muß hinzugefügt werden, daß im frühen 16. Jh. noch keine „genormten“ Formen hinsichtlich Adelsnamen bestehen wie in späteren Zeiten. Das Prädikat „von“ kann auch ganz schlicht auf einen Herkunftsort hinweisen, ohne notwendigerweise ein Kennzeichen von Adel darzustellen.

Der mittelalterliche erste Stammsitz derer v. Schwicheldt liegt im gleichnamigen Ort Schwicheldt bei Peine in Niedersachsen. Möglich, daß Heinrich sich einfach nach seinem Geburts- oder Herkunftsort nennt, was aber nicht notwendigerweise einen Bezug zum erwähnten Rittergeschlecht ausschließt. Wenn Heinrich seinen Namen tatsächlich mit einer legitimen Geburt und mindestens 16 adeligen Vorfahren hätte nachweisen können, so wären ihm im Ordensland Preußen oder auch in Livland ganz andere Karrierewege eröffnet worden. Allerdings muß man in den deutschen Ländern auch eine ordentliche eheliche Geburt nachweisen, um ein Handwerk den Regeln der Zunft gemäß zu erlernen. Vielleicht gelingt es Heinrich deshalb nur im fernen Holland, vielleicht mit der Zahlung eines nennenswerten Lehrgeldes aus der Kasse seines möglicherweise hochwohlgeborenen Vaters, einen anständigen Beruf zu erlernen. Die Familie v.Schwicheldt stirbt 1908 im Mannesstamm aus. Hat sich über einen illegitimen Abkömmling jener Familie ein sozusagen ostpreußischer Seitenzweig fernab der Stammlande länger gehalten?

1522
Der HM schreibt an den Bischof von Samland Georg Polentz 42), dass ihm zu Ohren gekommen sei, daß der Bischof einen Gießer im Samland Glocken gießen lasse, was er, der Hochmeister, kontraktlich Meister Heinrich versprochen habe.43) Der in der Abwesenheit des HMs die Regierungsgeschäfte in Preußen führende Bischof antwortet, dass Dietrich von Schönburg etwas zu milde und weitläufig vom Glockengießer berichtet habe und eigentlich sei er ja in seinem Bistum nicht verpflichtet, des HMs Kontrakte zu befolgen. Aber: Zo laß ichs doch nicht seiner person Sunder E F g [Eure Fürstliche Gnaden] Zugefallen also gescheen. 44) Das Schriftbild des Bischofs ist klein, regelmäßig und präzise. Es vermittelt einen sehr beherrschten, kühl sachlichen Eindruck. Er scheint nicht so viel von Heinrich gehalten zu haben und steht offenbar dem guten Ruf des Gießers im Umfeld des HMs kritisch gegenüber.
 
So kann Heinrich im selben Jahr in Thierenberg, Kreis Fischhausen eine Glocke mit einem Gewicht von 25 Zentnern gießen: MARGARETHA HETE § ICK HINERIK VON SVIGEL GOT § MICK IN DAT JAR M § CCCCC § VNDE XXII+ 45)

1549 tritt die Witwe Heinrichs durch einen Brief in Erscheinung (siehe weiter unten). Sie heißt Margareta. Ob die oben genannte Glockenwidmung auf Annordnung geschieht, oder ob Heinrich hier wieder Freiräume auszuschöpfen und persönliche Bezüge einzuflechten weiß, bleibt offen. Nun ist nur noch eine Glocke in Fleming, Kreis Rößel mit folgendem Spruch zu nennen: O sanna heis ich heinrich gos mich in deine menschen valde do wart ich gehanghen. Die Zuordnung zu unserem Meister Heinrich ist nicht belegt, könnte aber möglich sein. Die wiederum sehr eigenwillige Formulierung des Glockenspruchs läßt auf Heinrich als Urheber schließen. Die Glocke kann zwar nicht genau datiert werden, Dethlefsen rechnet sie aufgrund der Formensprache klar in vorreformatorische “gotische” Zeit.46) Zwei von Heinrichs Glocken stehen nachweislich auf der D-Liste der im Zweiten Weltkrieg als erhaltenswert eingestuften Glocken, d.h., sie sind nicht abgeliefert worden und haben sich zum Kriegsende wahrscheinlich noch am Ort befinden:47) die Glocke aus Böttchersdorf von 1515 und jene aus Thierenberg von 1522. Um so bemerkenswerter ist der Umstand, daß die Marienthaler Glocke, die nicht auf der Liste gestanden haben soll, noch heute am ursprünglichen Ort existiert.

Nach 1522 sind weiter keine Glocken von Heinrich dokumentiert. Vermutlich widmet er sich nun ganz und gar der Bewirtschaftung seines Landbesitzes. Wie weiter oben berichtet, wird ihm das Dorf Seeben bei Kreutzburg im Kreis Pr. Eylau verliehen.

06.10.1535
Heinrich erhält den Zulaß sich in der Stadt Königsberg (Kneiphof) niederzulassen. Doch er soll sich dafür im Gegenzug erneut verpflichten, seinem Herrn, dem früheren HM und jetzigen Herzog von Preußen „das ehr Inn allewege unnd zu jeder zeyt so offt Inn meynn gestr H. furdernn wirt, seynnenn F g volgenn solle“ Heinrich antwortet darauf:„Gnedigster H. e f gn [Herr, euer fürstliche Gnaden] ist one Zweyffell wol Indechtiglich das ich e f g als meynnenn gnedigstenn lande Fürsten unnd Herrenn Habe gelobet und zugesagt, mich Inn keynnenn Dienst zubegeben, ohne e f g wissenn und zulaß gnedigster Fürst und Herre, ich biet e f g wolt ansehenn meynne noth unnd armut, auch weibs unnd kinder, dye got mit gegebenn hat zu ernerenn, mit schwerer arbeit unnd mir gnediglichenn gunnen in e f g lannde anzunhemen eynnenn dynnst, dann meynne nharunge uff lannde, mir mechtig schwer ankumpt, alß das ich keynn gesinde uberkommen kann, uberkome ichs, so ists doch balde wider dafonn, auch mit ungetrawer[ungetreuer] Hanndt, ...”48)

Mit anderen Worten, Heinrich empfindet die Lebenssituation als Landbesitzer auf seinem Dorfe Seeben nicht vorteilhaft und schaut sich nach anderen Einkunftsquellen um. Mit dem Zulaß, sich in der Stadt niederzulassen, eröffnen sich neue Möglichkeiten. Die in unserer Zeit sehr jämmerlich erscheinende Selbstdarstellung ist allgemein typisch für jedwede Art von zeitgenössischen Bittbriefen an den Fürsten.

05.03.1536
Heinrich schreibt an Herzog Albrecht: „Ich thu E G [Euer Gnaden] meyn beschwer demutig wisse, das ich armer das Dorff Seffen, welches mir E G vor meyne Dinst gegeben nicht bedrücken vil weningher besetzen kan, ursach, dan ich zu schwach yn der narung sey, darüber ist das gesynde untrew und ganz ungehorsam, welches mir vil mühe und arbeit macht, der wege ich armer gar zu rück gekomen, das ich armer den Zyns vort an nicht erlagen kan. Derhalb bitt ich gantz unterthenig EFG wolten meyn beschwer gnediglich Beherzigen, und mir arme auß gnade vergönnen das obgedacht Dorff dem Amptmann Hern Festenberger zuvorkaufen weil es yn seyner grenzen gelegen und bitte auch über dasselbige dorff eyn gnedig vorschreibunge, damit der Käuffer versichert mag seyn; Weiter Ist hie wil ich E G nicht bergen, das ich eyn heusleyn von Her Valentin Spilman gekauft habe, daryn E F G zubegeben gesynet zu lange tagen Im E F G lande zu bleiben tu[.] Nu kan ich aber dem Hrn Valentin Spilman den Kauff nicht halten, es sey dan das E G mir arme den Zusagebriff auß gnad gebe damit ich zur ausweisung kommen mag der wege bitte ich E F Durchlauchtigkeyt wollen mich arme nicht unterwege lassen.”49)

Nachdem Heinrich ein halbes Jahr zuvor die Zuzugserlaubnis für Königsberg erhalten hat, folgt nun der nächste Schritt. Er hat den Amtmann Crafft von Festenberg als Kaufinteressenten für sein Dorf Seeben gefunden, bittet um einen anständigen Besitztitel, damit der Käuffer versichert mag seyn und berichtet von einem Hauskauf. Der Verkäufer des Stadthauses Valentin Spilmann ist in Königsberg als Schöffe bekannt. 1512 ist er Scheppenkämmerer, 1513 Aldermann im Zweiten Garten, 1520 Scheppenmeister, 1526 Aldermann im Ersten Garten. Im Junkerngarten wohnten zu damaliger Zeit nur Leute mit bürgerlichen Ehrenrechten, Ratsleute, Scheppen (Schöffen), Reeder und Kaufleute. Handwerker und Kleinhändler hatten keinen Zutritt.50)

Dieser letztgenannte Brief Heinrichs ist nicht nur als Abschrift, wie die zuvor zitierte Antwort auf die Erlaubnis in der Stadt zu leben, sondern im Original erhalten und erscheint wie von eigener Hand geschrieben. Das Schriftbild und der Stil ist, im Vergleich mit anderen Briefen dieser Zeit, recht individuell, ziemlich klar und direkt formuliert. Auftragsschreiber haben, so finde ich, seinerzeit formelhafter geschrieben. Heinrich setzt die Landesverwaltung taktisch klug ein wenig unter Zugzwang. Aus einem Aktenvermerk entnehme ich, daß er Seeben nur zu “schlechten” magdeburgischen Rechten besitzt und erst nachträglich für den Verkauf urkundlich verbrieft bekommt. In den Akten lassen sich zur nachträglichen Verschreibung des Dorfes Seeben (fälschlich dort Seken oder Seffen geschrieben) nur Entwurfsschreiben finden. 51) Die Größe des Besitzes, die Anzahl der Hufen soll durch den zuständigen Amtmann erst rückgemeldet werden und ist offen gelassen worden. Damit seine Sache beschleunigt wird, vergißt Heinrich nicht, von seinem bereits getätigten Kauf in der Stadt zu berichten und bittet um den Zusagebrief, die Genehmigung seines Verkaufs, um den Kaufvertrag mit dem ehrbaren Kaufmann Spilmann erfüllen zu können. Die Abwicklung des Verkaufs von Seeben wird wohl noch bis mindestens 1537 gedauert haben, wie sich aus der Datierung der verwaltungsinternen Anfrage wegen der Seebener Hufenanzahl erschließt. Es irritiert mich jedoch, daß die Zuzugserlaubnis in Kbg-Kneiphof gegeben wird, während das vom Kaufmann Spilmann erworbenen Haus offenbar in Kbg-Löbenicht steht (in späteren Quellen heißt es genauer: ein Melzenbräuhaus zu Königsbergk, im Löbenicht die Borck genant). Wie auch immer, Heinrich hat sich in Königsberg mit einem Gewerbe im Umfeld der immer schon einträglichen Bierbrauerei ernährt.

12.05.1542
Der Rentmeister Georg Ogelin 52) bekommt vom Herzog Albrecht Land in Kalkeim verliehen, welches er sogleich mit Heinrich von Schweicheln gegen dessen (Mälzenbräuer-)Stadthaus in Königsberg-Löbenicht tauscht „Georg Ogelins wechsel brieff mit Heinrich von Schweicheln gethan Anno 1542”53) . Der Rentmeister hat es wohl vorgezogen, direkt in der Stadt Besitz zu erwerben. Heinrich muß nach wie vor gute Kontakte zum herzoglichen Hof gehabt haben, daß er hier sofort reagiert. Da Wohnhäuser oder Scheunen auf dem Kalkeimer Gut abgebrochen, ausgebessert oder neu errichtet werden müssen, wird es frei von Diensten und Abgaben für Heinrich und die nachfolgende Generation ausgegeben. Danach unterliegt es den üblichen Pflichten ohne allerdings das magdeburgische Recht 54) einzuschränken. Die einzeln genau benannten Flächen in Haken und Hufen ergeben nach heutigem Maß eine Größe von insgesamt etwa 120 Hektar.

In späteren Dokumenten werden für das Gut etwas übersichtlicher 7 Hufen und 1 Morgen Land angegeben 55). Der größte (nicht adelige) Hof im Dorfe Kalkeim und in der Region bleibt für die folgenden 3 Jahunderte im Familienbesitz. Die Nähe zu Königsberg und die begehrte Lage in den fruchtbaren Pregelniederungen scheinen Heinrich nach 6-7 Jahren Stadtleben endlich zufrieden gestellt zu haben. Erst 100 Jahre später erwerben die Döhnhoffs sozusagen in der Nachbarschaft, auf der anderen Seite des Pregel, ausgedehnten Landbesitz, auf dem dann 1717 das weithin bekannte Schloss Friedrichstein entsteht. In der Verschreibung erscheint 1542 der bisherige Name Schwichel in einer moderneren Schreibweise: Schweichel heißt es dort mehrfach. Die oberdeutsche Lautverschiebung von i nach ei in der Namensschreibweise setzt sich im 16. Jh. allmählich in Preußen durch, während sich im niedersächsischen Raum die niederdeutsche Schreibweise Schwicheldt bis in die Neuzeit hält. Der ständige Import von Verwaltungsfachkräften aus der fränkischen Region prägt die Kanzleisprache in Preußen nachhaltig.

Heinrich hat auf seinen frühen Glocken noch die ganz eindeutig niederdeutsche Schreibvariante van Swichel benutzt. Zu Beginn des 16. Jh. wird er mit der niederdeutschen Sprache von Holland bis Livland noch gut zurechtgekommen sein. In Livland wird niederdeutsch teilweise noch in den Kanzleien geschrieben. Oberdeutsch als Amtssprache setzt sich dort zögerlicher als in Preußen durch.

1549
Die Witwe Margareta von Schwichel schreibt an Herzog Albrecht: „...nun aber meyn seliger man gestorben und ich alß mit wissen meyner beyder vormunder alß Im selbigen gutt setze wie will mir armen Wit[i]bfrawen sehr schwerlich zu erhalten. So will mich nuhmals EFG Hauptman zu Waldaw Wolff Geyler zu scharrwerk zwingen und dryngen welchs ich formals befreyet und noch Bynn, wie daß die Verschreibung clar anzeigt, auff die ich mich thu Ziehen. Dar Zu auch gnedigster Fürst und Her hat mein ehlicher man und ich etwan einen teich oder seh gehabt. Dar Inne vor unserer notturfft gefisschet zu unserm tische. So von wir auch Jar ierlich, vier marck mussen Zynsen. Die selbige fisscherey entzocht uns der Hauptman auch. Dadurch ich denn mit den meynigen merklichen nachteyll zu meyner narung leyde. Darumb gnedigster Fürst und Her Bitte ich arme verlassene Wit[i]bfrau EFG mit gantzer Demuth EFG wolten mir armen Frauen und den meynen so gnedig erscheynen und dem Hauptman von Waldaw befelen und gnediglich dahyn weysen daß ich arme Witbfrau mit den meynen uber unser befreyhung erhalten megen werden und darüber zu keynem scharrwerk wider billigkeit gedrungen werden. Da neben auch, bey der fysscherey so wir allezeit bis her, umb den Zinß ierlich gehabt, auff EFG bewell[Befehl] bleyben und erhalten mogen werden...”56)
Der Brief ist im Original undatiert, wurde aber von Archivaren mit einem Bleistiftvermerk “1549” versehen. So kann man nun annehmen, daß Heinrich zwischen 1542 und 1549 verstorben ist. Vermutlich versucht der Waldauer Amtmann 57) bereits kurz nachdem er vom Tode Heinrichs Nachricht erhalten hat, die Einnahmen und Dienstleistungen zugunsten seines Amtes auf Kosten der Privilegien dieses großen Freigutes zu erhöhen. Aber die Verschreibung sagt eindeutig aus, daß auch noch die auf Heinrich folgende Besitzergeneration frei von Diensten und Abgaben bleibt und Scharwerkspflichten auch künftig nicht zu fordern sind. So wird Witwe Margareta sicherlich eine Bestätigung ihrer selbstbewußt verteidigten Rechte erhalten haben.

Obwohl die Verschreibung vorsieht „mit pferdt und harnisch, nach dieser landes gewonheit zu allen geschreien, herfarten und Landtweren, von wie dick und offt sye erfordert werden, zu dienenn schuldigk sein”, verliert die auf solcherart verliehenen Freigütern lastende Pflicht zur Landesverteidigung mehr und mehr an Bedeutung. Die Freien sind oft unvollkommen gerüstet und wenig geübt in kriegerischen Auseinandersetzungen. Söldnerheere kommen in Mode. Daher gehen die Amtsverwaltungen allgemein dazu über, als Ersatz für die kaum mehr benötigten Verteidigungspflichten andere Dienste zu fordern. Das löst jedoch landesweit zahlreiche Proteste aus.

Die Lebensdaten des Heinrich von Schwichel können nach den vorliegenden Erkenntnissen folgendermaßen eingeschätzt werden: Geburt um 1480 vermutlich im Raum Niedersachsen, Heirat vielleicht zwischen 1510-13 in Kampen in den Niederlanden, Tod in den 1540er Jahren in Kalkeim (ca. 15 km östlich von Königsberg nördlich des Pregel gelegen).


In der Gesamtschau erschließt sich ein beeindruckend bewegtes Leben. Ausgebildet in den wirtschaftlich und künstlerisch hoch entwickelten Niederlanden gelangt Heinrich vermutlich über Aufträge seines Meisters Geert van Wou zunächst nach Livland. Er nutzt die räumliche Distanz, um dort wahrscheinlich erstmals eigenständig als Gießer zu arbeiten. Im Herbst 1514 kommt Heinrich nach Königsberg und wird Zeuge einer ziemlich unruhigen Zeit: die Strukturen des mittelalterlichen Ordensstaates haben sich überlebt, der junge Hochmeister strebt nach eigenständiger Souveränität, 1520 gibt es Krieg mit Polen wegen des noch nicht abgelegten Lehenseides, beide Länder erschöpfen sich in zermürbenden Scharmützeln ohne einen die Machtfrage entscheidenden Sieg, 1525 folgt die Umwandlung des Ordenslandes in ein weltliches Herzogtum in Verbindung mit der Reformation in Preußen - alles an sich grundstürzende Umbrüche mit revolutionärer Sprengkraft, die dennoch erstaunlich friedlich gemeistert werden. Aus dem hochmeisterlichen Hof in Königsberg, der einer zölibatären Männergesellschaft ohne dynastischem Kalkül vorgestanden hat, wird eine herzogliche Residenz mit “Frauenzimmern” und nun auch besonderem Interesse an vorteilhafter Heiratspolitik, an repräsentabler Prachtentfaltung, an Kunst und Kultur einer Epoche, die man später Renaissance nennen wird.58)

ca. 1575-85
In einer Akte betitelt „Verzeichnis der Zins- und Scharwerksleistung sowie Besoldung der Amtsdiener im Kammeramt Waldau 1585” finde ich neben vielen Beschwerden der Freyen im Cammeramt Waldau eine kleine Verwaltungsnotiz über Heinrichs Gut in Kalkeim: Heinrich von Schweicheln - Seine hantfest ist geschr d 12 may an 42[.] Dieser Heinrich und dem negst besitzer deß gutts ist deß scharwergs um in hauser zu bauden und allte zu brechen od zu bessernn gefrey vor aber nach derselben absterb[en] sollen die nachkömlinge solches (auch unschedlich und unnachteilig ihrer Magdeburgischen Rechte) wi oft und wohin si gest... werd[en] auch den gebürliche dinst zu thun vorbunden sein[.] Der Sohn ist nu noch am lebenn.59)

Also sind noch keine der geforderten Dienste zu leisten. In aller Regel handelt es sich bei den genannten Arbeiten z.B. um Ausbesserungsarbeiten an „öffentlichen Gebäuden“ wie dem Amtsschloss in Waldau, der Schule oder Kirche sowie Wegebesserungsarbeiten. Die Freien wehren sich dagegen, weil sie berechtigterweise eine Statusminderung befürchten. Sie wollen nicht auf die Stufe abhängiger Scharwerksbauern herabsinken, die damals je nach Bedarf zu immer mehr Diensten gezwungen werden.

1613
Durch einen Landmesser werden Grundstücke im Amt Waldau neu vermessen und die Flächen überprüft. Dabei kommt heraus, daß dem Schweichelschen Gut in „Kalkeyhm“ eine Hube und 2 ½ Morgen an Fläche fehlt. Offenbar kann niemand mehr nachvollziehen, wie es dazu gekommen ist. Amtlicherseits wird die Richtigkeit des Messergebnisses bestätigt. Der Besitzer Peter Schweichel führt darob Klage bei seinem Churfürsten Johann Sigismund 60) und bittet um Ausgleich des Mangels: „...Wann dann Gnedigster Churfs: undt Herr, bey Hochlöblicher seeligen Albrecht Marggraffenn RegierungsZeiten, Deroselbenn gemahlen großVater, mein Seeliger Lieber Vater Heinrich vonn Schweicheln, solch mein in besizhabendes gutt, Durch einen Wechsell Undt Tausch, gegenn Abtretung eines Melzenbräuhauses, zu Königsbergk, im Löbenicht die Borck genant, ann sich gebracht, Undt die Zeit seines lebens, Wie einem getreuren Diener oblieget, ein Büchßenmeisterdinst bedienet, Ich auch in meiner Jugendt, Erstliches an E: Churfs: Durch: Hoffe in Preussenn bey der damals Regierendenn Herrschaff, sowoll ann andern Fürstenn Undt Herrnn Höffen, mich gleichßfalß inn Diensten gebrauchen lassen, Aber In solchenn Verenden Dienstenn, ein gutten Theil meiner gesundtheit auffgesezt, wie Ichs 83 undt in erreichtenn Jharen befünd, Alß gelanget ann E: Churfs: H: mein Undterthenigstes bitten, sie geruhenn; sich denn Gnedigstenn Churfürstenn, Undt Herrnn zuerzeugen, Undt mir noch benanten Mangell zu meinen gutte zu ersezenn, ...“61)

Ich erfahre aus diesem mit erfreulich zahlreichen biographischen Einsprengseln durchsetzten Schreiben, daß Peter ein Sohn des Heinrich ist, der wohl in der vorgenannten Amtsnotiz der 1580er Jahre als „ist nu noch am lebenn“ erwähnt wird. Dieser hat nun im Jahr 1613 ein wahrlich hochbetagtes Alter von 83 Jahren erreicht, ist somit ca. 1530 in Seeben geboren und hat Büchsenmeisterdienste in Preußen und bei anderen Fürsten geleistet. Er stellt kühn einen Bezug über seinen Vater Heinrich von Schweicheln bey Hochlöblicher seeligen Albrecht Marggraffenn RegierungsZeiten, Deroselbenn gemahlen großVater zur aktuellen Herrschaft her. „Deroselben Gemahlen Großvater“ spielt auf Anna von Preußen und Jülich-Kleve-Berg an, die 1594 als Tochter Herzog Albrecht Friedrichs von Preußen und Enkelin Herzog Albrechts nach Berlin verheiratet wird.

Die Gattin Kurfürst Johann Sigismunds bringt dem Kurfürstentum Brandenburg als väterliches Erbe das Herzogtum Preußen ein. Hinzu kommt von mütterlicher Seite das ebenfalls sehr begehrenswerte Herzogtum Jülich-Kleve-Berg am Niederrhein ganz im Westen des Reiches, welches nach siegreich bestandener Erbauseinandersetzung ebenfalls unter die Berliner Herrschaft fällt.

Peter erhält wohl die ihm fehlende Fläche Landes. In der Akte finde ich außerdem Lage- und Vermessungsskizzen. Die Flächen des Schweichlerschen Gutes reichen von Kalkeim bis nach Altsitt und bis an das Pregelufer. Aber schon wenige Jahre oder Jahrzehnte später wird einem Nachbarn in Kalkeim, dem Wangnick, eine Hufe verkauft. Vielleicht hat das ersatzweise zugestandene Land eine ungünstige Lage gehabt und der neu in Kalkeim ansässige Besitzer mag zahlungsfähig und vergrößerungswillig gewesen sein. Seit Mitte des 17. Jh. verzeichnen die Amtsregister nur noch eine Fläche von 6 Huben und 1 Morgen im Besitz der Schweichels. Dennoch bleibt es der mit Abstand größte nichtadelige Besitz in der Region. Aus Schweichel wird allmählich Schweichler. Ab dem 18. Jh. hat sich diese Schreibweise etabliert, die nur noch im 19. Jh. gelegentlich durch besonders korrekt schreiben wollende Pastoren vorübergehend zu Schweigler variiert. Das in ostpreußischer Mundart eher weich wie J oder CH gesprochene G wollen die gebildeten Herren nun mit spitzer Feder korrigieren, auch wo es gar nicht vorhanden gewesen ist.

Die Peter Schweichel nachfolgenden Generationen haben nur noch ganz bodenständig das Familiengut bewirtschaftet. Gießer oder Büchsenmeister im Dienste der Landesherrschaft oder fremder Fürsten ist nach bisherigem Kenntisstand niemand mehr geworden. Es ist jedoch anzunehmen, daß etliche gut ausgebildete Sprößlinge dieser Familie in der nahe gelegenen Stadt Königsberg in der Verwaltung, in Handel und Gewerbe andere Karrierewege eingeschlagen haben. In den folgenden Jahrhunderten taucht der Name Schweichler oder auch die Variation Schweichel vereinzelt in herausgehobenen Positionen auf. Diese Fäden müssen noch weiterverfolgt werden.

Die Kirchenbuchaufzeichnungen im für Kalkeim zuständigen Kirchspiel Heiligenwalde beginnen im Jahr 1671, enthalten jedoch vor 1700 meist unpräzise Angaben, so daß sich verwandtschaftliche Beziehungen oft nicht verlässlich zuordnen lassen. Bei den Geburten fehlen die Namen der Mütter, in den Heiratsregistern werden nur knappe Namensangaben gemacht ohne Nennung der Eltern oder des Alters der Ehepartner. Immer wieder gleiche Vornamen ohne zusätzliche Anhaltspunkte erschweren oft eine eindeutige Identifizierung. Im Sterberegister fehlen Vornamen und Altersangaben. Seit Beginn der Kirchenbuch-Aufzeichnungen gibt es aber schon mehrere Schweichler-Linien in verschiedenen Orten des Kirchspiels und auch außerhalb, so daß es schwierig wird, frühe Filiationen nachzuvollziehen. Sekundärquellen sind daher nicht nur für die Zeit vor den Kirchenbuchnotaten von großer Bedeutung, sondern auch danach unerläßlich, um die Generationenfolge zu rekonstruieren und Mißverständnisse aufklären zu helfen. Im GStAPK in Berlin finde ich in den Akten des Etatsminsteriums, in Waldauschen Cammeramtsrechnungen und Akten des Amtes Neuhausen, in den Präestationstabellen und Mühlenconsignationen zahlreiche Hinweise.

Für Heiligenwalde liegt seit 2009 ein von Patrick Plew herausgegebenes Ortsfamilienbuch 62) vor, was ebenfalls noch einmal von großer Hilfe gewesen ist, Lücken in der eigenen Recherche zu schließen oder ungewisse Zusammenhänge zu bestätigen.

Der heutzutage in Deutschland recht seltene Familienname Schweichler 63) ist in Ost- und Westpreußen etwas häufiger anzutreffen und weit verbreitet gewesen. Für alle diese Namensträger mit Ursprung in Ostpreußen ist der hier vorgestellte Heinrich von Schwichel als Urahn zu vermuten.





Dieser Aufsatz von mir erscheint gedruckt in der Reihe „Altpreußische Geschlechterkunde“ (APG) in dem Band des Jahres 2011. Die APGs und auch eine Vielzahl anderer Schriften über das Forschungsgebiet werden herausgegeben vom >>Verein für Familienforschung in Ost- und Westpreußen<< (VfFOW), der im Jahre 1925 in Königsberg gegründet wurde und dessen Mitglied ich bin. Siehe auch http://www.vffow.de/

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Anmerkungen :

    1) Folgende zeitgenössische Schreibweisen sind nachweisbar: von Schwichell, von Schwichelt, von Schwicheldt, von Schweichel, van Swichel, van Swichell, van Swichelt. Der Klarheit halber verwende ich in diesem Aufsatz durchgängig die Schreibweise von Schwichel.
    2) Campanologie = Glockenkunde
    3) Stombeck und die sogn. Powundischen Probsteydörfer unterstanden ursprünglich dem Amt Neuhausen. Die Neuhausensche Enklave am Kurischen Haff kam erst in den 1730er Jahren an das Amt Schaaken.
    4) APG 1982, S. 107ff (Altpreußische Geschlechterkunde, herausgegeben vom VfFOW)
    5) Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin-Dahlem
    6) Altpreußische Biographie, Bd. II, 1967, S. 719
    7) Richard Dethlefsen: Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919
    8) * um 1450, Landmeister des Dt.Ordens in Livland, + 28.02.1535
    9) *17.05.1490 in Ansbach, 1511 37. HM des Dt.Ordens, 1525 1. Herzog von Preußen, + 20.03.1568 in Tapiau

    10) GStAPK, XX. HA, OBA 20153
    11) GStAPK, XX. HA, OBA 20220
    12) In den ersten Jahrzehnten des 16. Jh. wird das Datum noch in dieser Form genannt: in Bezug auf kath. Namensheilige. Erst nach der Reformation setzt sich in Preußen die Nummerierung der Tage in Bezug auf einen Monat durch.
    13) GStAPK, XX. HA, OF 37 S.48
    14) C.N.Fehrmann: De Kamper Klokgieters, Kampen 1967, S.114-115, 214, 290
    15) Richard Dethlefsen: Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.8 - Die dort angegebene Inschrift heinrich von buchlt ist ein Lesefehler - siehe dazu: Altpreußische Biographie, Bd.II, 1967, S.719: "Der im Denkmalamt aufbewahrte Abklatsch läßt deutlich svichel erkennen. Ebenfalls wird das robich in rov ich zu korrigieren sein."
    16) W.Dignath/H.Ziesmann: Die Kirchen im Samland, 1987, S.62. Anm.: Dieser Inschrifttypus ist im übrigen ostdeutschen Raum weit verbreitet und lautet vollständig: "HIlf Gott, Maria berot (=berate), daß was ich beginne, ein gut Ende finde". Die unvollständigen Zeichen nach "jodoc(us)" werden möglicherweise noch zum Gießernamen gehört haben.
    17) Jahrbuch für Glockenkunde 2007/2008, S.486 ff
    18) Dignath/Ziesmann (wie Anm. 16), S.73
    19) GStAPK, XX. HA, OF S.353
    20) GStAPK, XX. HA, OF S. 3
    21) GStAPK, XX. HA, OBA 20937
    22) GStAPK, XX. HA, OBA 21469
    23) GStAPK, XX. HA, OF 39, S.222
    24) GStAPK, XX. HA, OBA 21574
    25) R. Dethlefsen: Beiträge zur osptr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.9
    26) eMail von Krzystof Woloszscak aus Ke,trzyn (Rastenburg)
    27) www.plew.info/verteiler_regionen.htm#Medenau
    28) GStAPK, XX. HA, OBA 22373
    29) GStAPK, XX. HA, OBA 22485
    30) Tag und Monat kann ich nicht verläßlich rekonstruieren, ich habe einen archivalischen Bleistiftvermerk übernommen.
    31) GStAPK, XX. HA, OF 42, S.393
    32) Tallinna Linnaarhiiv, Mitteilung Dr. Juhan Kreem
    33) Gotthard v.Hansen: Die Kirchen und ehemaligen Klöster Revals, 1885, S.207
    34) gemeint ist hier natürlich das Städtchen Brandenburg am Frischen Haff in (Ost-)Preußen
    35) GStAPK, XX. HA, OBA 27644
    36) R.Dethlefsen, Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.9
    37) Gustav Liek: Die Stadt Schippenbeil mit der Berücksichtigung des Kirchspiels und der Umgegend, Kbg. 1874, S.236; sowie Daniel Heinrich Großmann, Gesammelte Nachrichten von der ostpreußischen Stadt Schippenbeil, Kbg.1778, S.104.
    38) GStAPK, XX. HA, OBA 24146: 11.09.1520 Heinrich v.Kittlitz an HM wegen Verwendung v. Kirchenglocken zu Schippenbeil u. Leunenburg zum Geschützgießen; auch teilweise OBA 24191.
    39) Seit dem Mittelalter nachweisbares Adelsgeschlecht in Niedersachsen, welches 1792 in den Reichsgrafenstand erhoben wird und mit Graf Kurdt v.Schwicheldt 1908 im Mannesstamm ausstirbt.
    40) Helmut Walsdorff: Die Einwohner von Kalkeim in APG 1982, S.107ff
    41) F.Vogel: Versuch einer Geschlechts-Geschichte des Reichsgräflichen Hauses von Schwicheldt, Celle 1823
    42) Georg von Polentz (1478 - 1550), Bischof von 1518 bis 1550.
    43) GStAPK, XX. HA, OF 49, S.39a
    44) GStAPK, XX. HA, OBA 25791
    45) R.Dethlefsen, Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.5; die Inschrift ist vermutlich fehlerhaft abgelesen: NETE steht bei Dethlefsen statt HETE; SVIGEP müßte SWICHEL oder vielleicht SWIGEL heißen.
    46) R.Dethlefsen; Beiträge zur ostpr. Glockenkunde, Kbg. 1919, S.6
    47) Jahrbuch für Glockenkunde 2007/2008, S. 486ff
    48) GStAPK, XX. HA, Ostpr. Fol. 1134 (1535, Ratbuch von Kneiphof), S.150 Brief in Abschrift im Ratbuch
    49) GStAPK, XX. HA, EM 83b, Nr.10; Originalschreiben von Heinrich von Schwichel
    50) APG 1934, S.57
    51) GStAPK, XX. HA, EM 83b, Nr.10
    52) Der Rentmeister ist in der Landesverwaltung für die Finanzen zuständig.
    53) GStAPK, XX. HA, Ostpr.Fol. 915, S.406, Rückseite beginnend
    54) Im Original: zu Magdeburgischen rechten unnd beyden Kynden, erblich unnd ewiglich zubesytzen = in männlicher und weiblicher Linie vererbbar!
    55) Hufen oder Huben, Flächenmaß in Preußen: 1 Hube = 30 Morgen = 16,81 ha (bis 1577); 17,339 ha (ab 1577-1721); 1 Haken = 20 Morgen = 2/3 Hufen = spezielles Maß für Landbesitz der prußischen Ureinwohner. Die Bezeichnung geht zurück auf den traditionellen prußischen Hakenpflug, mit dem man weniger zu bearbeiten schaffte als mit einem Scharpflug der deutschen Siedler.
    56) GStAPK, XX. HA, EM 102d3 Nr. 4: Bitte der Wittwe Heinrich von Schwichens um Erhaltung ihrer Privilegien
    57) Waldau, ca. 15 km östlich von Königsberg, ist der Sitz des zuständigen Cammeramts
    58) Wulf D. Wagner: Das Königsberger Schloß, eine Bau- u. Kulturgeschichte, Band 1, Regensburg 2008
    59) GStAPK, XX. HA EM 102h3, Nr. 16, S.50, letzter Briefbogen der Akte, undatiert

    60) *1572, Kurfürst von Brandenburg seit 1608, + in Berlin 1619
    61) GStAPK, XX. HA, EM 102g1, Nr. 17; die Akte ist falsch betitelt: statt Peter heißt es dort Paul Schweichel Grenzsachen
    62) Patrick Plew: OFB Heiligenwalde siehe www.plew.info/ofb_heiligenwalde.htm
    63) Deutschlandweit aktuell 80 Telefonbucheinträge auf den Namen SCHWEICHLER, worunter etliche Doppelnennungen auftauchen.

    Ergänzend wäre noch anzumerken, daß die Bezeichnung Cöllmer/Kölmer oder das Adjektiv cöllmisch/kölmisch einen Besitzer kennzeichnet, der sein Land zu vollen Eigentumsrechten inne hat und darüber völlig eigenständig verfügen kann. Der Begriff geht zurück auf sogn. culmischen Recht, benannt nach der Stadt Culm, eine der ersten Stadtgründungen des Dt.Ordens in Preußen.



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Dienstag, 21. Dezember 2010

Die Familie von Bergen in Wilditten (Samland, Ostpreußen)

In dieser curioesen Geschichte wird berichtet, welche Anordnungen der Große Kurfürst in Berlin wegen eines verstorbenen Königsberger Studenten 1667 erlassen hat, dessen Schulden noch nicht beglichen waren und wie daran ein Stück Familienschicksal und -geschichte aufgerollt werden kann.

Der Student heißt Christoph von Bergen. Er stammt aus dem Dörfchen Wilditten im Amte Caymen im Samland und verstarb auch dort, wie es heißt „zu Weihnachten“, als er das nötige Geld von zu Hause besorgen wollte, um die fällige Schuld zu begleichen. Das klingt fast nach einem Entwurf für einen schaurigen historischen Kriminalfall. Sehen wir nun genauer hin: auf die Orte des Geschehens, die beteiligten Familien, die historischen Umstände... Was geben die Akten her? Welches Finderglück ist mir im Staatsarchiv beschieden gewesen?

Wenn man die Landstraße von Königsberg in nordöstlicher Richtung nach Labiau fährt, findet man Wilditten, wenn man nach etwa 20 Kilometer beim Dorf Nautzken rechts abbiegt. Nach einem knappen Kilometer in Richtung Caymen führt der Landweg durch Wilditten.

Heutzutage ist in der kleinen Ortschaft nur noch ein Haus stehen geblieben (auf der rechten Seite des Weges von Nautzken aus gesehen). Vom zweiten Hof auf der anderen Straßenseite ist nur ein Ziegelhaufen erkennbar.

 

Damals, vor nunmehr 340 Jahren, hat es in Wilditten 2 Höfe gegeben, die bis weit in die Neuzeit hinein sogn. cöllmische Besitzungen gewesen sind. Cöllmer sind tatsächlich auch Eigentümer ihrer Höfe, zahlen geringe Steuern oder wenige andere Abgaben und haben ursprünglich die Pflicht gehabt, im Kriegsfalle je nach Größe des Besitzes genau definierte Dienste zu leisten. Solche Besitzer werden in Preußen Cöllmer genannt, weil der Besitzstatus auf sogn. culmisches Recht zurückgeht, welches in mittelalterlichen Zeiten in einer der ersten Stadtgründungen des Ordens, in Culm, urkundlich definiert wurde. Mitunter liest man in Urkunden und Amtspapieren auch die Bezeichnung Freyer oder Freisaße als Synonym für Cöllmer.

Jene Kriegsdienste, die oft noch aus mittelalterlichen Ordenszeiten mit dem Besitz verbunden gewesen sind, werden in neueren Zeiten kaum noch gefordert. Die für die Landesherrschaft tätigen Amtmänner haben oft versucht, den Cöllmern andere Abgaben und Pflichten als Ersatz für die nicht mehr üblichen Kriegsdienste aufzuerlegen, was regelmäßig entrüstete Proteste ausgelöst hat. Die Proteste sind nicht immer erfolgreich gewesen, so daß der privilegierte Stand der Cöllmer in vielen Fällen in die Nähe gewöhnlicher Bauern herabsank. Mit Bauern werden im damaligen Sprachgebrauch Besitzer von Land bezeichnet, die ihr Land und die Gebäude jedoch nur zum Bewirtschaften erhalten haben, also keinesfalls auch Eigentümer sind. Oft ist ihnen zur Bewirtschaftung auch sogn. Besatz zur Verfügung gestellt gewesen. Damit sind Arbeitsmittel, Vieh, Saatgut und dergleichen gemeint. Für diese Lebensgrundlage haben die Bauern recht hohe Abgaben zu erlegen gehabt. Außerdem haben sie Dienste auf anderen Ländereien des Grundeigentümers leisten müssen, sogenanntes Scharwerk. Im Gegensatz zu den Cöllmern und Freyen sind die Bauern unfrei und an die ihnen zugeteilte Scholle mit den Scharwerksdiensten gebunden gewesen. Im Gegenzug haben sie von ihren Grundherren die Leistung von Fürsorgepflichten bei Mißernten oder Feuerunglück erwarten dürfen. Der Status der unselbständigen Bauern wird sich erst mit der Preußischen Landreform nach 1807 ändern.

Zurück nach Wilditten: der 1667 im Besitz der Familie von Bergen befindliche Hof hatte eine Größe von 4 Huben, was nach heutigem Maß etwa 65 Hektar entspricht. Die erste urkundliche Erwähnung über diesen Besitz datiert von 1528. Ich fand sie im sogn. „Grünen Hausbuch“ des Amtes Schaaken. Dieses Buch ist eine Art Grundbuch und das älteste seiner Art im Amte Schaaken. Dort heißt es im Original: >> Von gotts genaden Wir Albrecht Marggraff zu Brandenburg In Preussen zu Stettin Pommern der Cassuben und wenden Hertzogk Burggraff zu Nurnbergk und fürst zu Rügen Bekennen und thun kunt fuer uns unser Erben und Nachkomen gen Idermennigklich diß unsers Brieffes Ansichtigen, das wir vorlihen und vorschriben habenn verleihen und verschreyben unsernn liebn getrauen Merten vom Berge seinen ehelichen erben und nachkomlingen sechs hocken In felde zu Wiltitten gelegen An Acker wysen weldenn puschen und pruchern Als sie ihnen von unsers vorfahren seindt beweyset frey von lehenden und peurlicher Arbeit zu Magdeburgischen rechten Erblichen und Ewigklichen zu besitzen darzu wir ihm geben dreyßick margk wehrgeldes von sunderlichen genadenn verleyhen wir dem ehegenanten Merten seinen rechten ehelichen erben und nachkomlingen die gerichte beyde groß unnd klein binnen seinen grentzen und über seine leuthe Ausgenumen strassengericht das wir uns unsern Erben und nachkomen zurichten fuerbehaltenn. Umb disser belehnung und begabung willen sol der Offtgenante Merten & seine rechte erben und nachkomlinge zu Dienst sein verbundenn myt pfferd und mith Harnisch Nach disses landes gewohnhayt zu allen Herfartenn & Lanthwehren, Neue Heuser zu bauen Alte zu brechen und zu bessernn wan wie dick und wohin si gefordert werden und sunst Alles das Ihenige thun, was ihre vorfahrenn von Alters gethan habenn treulichen und ungeferlichen zu urkundt myt unserm Anhangenden Ingesigel besigelt unnd geben zu Kennigskspergk Am tage Mattei Im xv C und Acht untzwantzigsten Jahre. << An dem Text hat man vermerkt:diese Hantfest ist i[h]m abhendig worden, hat eine Neue, ist datiret ao 1558

Diese Verschreibung ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert:

Es werden als Maßeinheit sogn. Haken [im Original: hocken] genannt. Diese Maßeinheit kennzeichnet immer ursprünglich prußischen Besitz. 1 Haken entsprach 20 Morgen, während die sonst übliche Maßeinheit Huben oder Hufen 30 Morgen enthielt. Das Hakenmaß geht auf den von der prußischen Urbevölkerung genutzte Hakenpflug zurück, mit dem man weniger zu ackern geschafft hat, als mit dem Scharpflug, der von den aus dem Westen kommenden Colonisten in Preußen eingeführt wurde. Die erwähnten 6 Haken entsprechen genau 4 Huben.

Zu dem prußischen Flächenmaß paßt die Verleihung von Wehrgeld. Vor allem im Samland haben verdiente Prußen schon sehr früh Landbesitz und Status vom Ordensstaat verbindlich anerkannt bekommen. Nur in Landverschreibungen für Prußen hat es die Verleihung von Wehrgeld gegeben. In Lexika steht zu lesen, es gehe um eine Geldsumme, die bei Tötungsdelikten den Hinterbliebenen zu zahlen sei, um der Blutrache und Selbstjustiz entgegenzuwirken. Die Höhe des sogn. Wehrgeldes richtet sich jeweils nach der Größe des Besitzes.

Eine weitere Besonderheit taucht hier auf: „die gerichte beyde groß unnd klein binnen seinen grentzen und über seine leuthe Ausgenumen strassengericht das wir uns unsern Erben und nachkomen zurichten fuerbehaltenn.“ Üblicherweise haben cöllmische Güter das Vorrecht eigener Gerichtsbarkeit nicht bekommen. Es wird sonst nur adeligen Besitzungen verliehen.

"Als sie ihnen von unsers vorfahren seindt beweyset frey von lehenden und peurlicher Arbeit zu Magdeburgischen rechten Erblichen und Ewigklichen zu besitzen.“ Frei von sonstigen Lehensverplichtungen und -ganz wichtig- frei von bäuerlicher Arbeit wird hier das Land verliehen. Außerdem läßt die Formulierung „als sie ihnen von unsers vorfahren seindt beweyset“ den Schluß zu, daß es hierbei nicht um einen Neuerwerb geht, sondern um eine nachträgliche erneute Verbriefung von bereits lange bestehenden Besitzverhältnissen. Aus der hohen Zahl von überall auffindbaren Verschreibungen nach 1525 läßt sich rückschließen, daß wohl vor allem nach dem Wechsel vom Ordensstaat zum Herzogtum viele bestehenden alten Besitzverhältnisse in Preußen neu verbrieft wurden. Bemerkenswert ist an dieser Verschreibung, daß mit keinem Wort von Abgaben und Steuerleistungen gesprochen wird, was sonst in jeder üblichen cöllmischen Verschreibung, wenn auch nur in geringem Maße, aber dennoch immer genau benannt ist!

„...zu Dienst sein verbundenn myt pfferd und mith Harnisch Nach disses landes gewohnhayt zu allen Herfartenn & Lanthwehren, Neue Heuser zu bauen Alte zu brechen und zu bessernn wan wie dick und wohin si gefordert werden und sunst Alles das Ihenige thun, was ihre vorfahrenn von Alters gethan habenn...“ So heißt es üblicherweise in jeder Verschreibung von cöllmischen Gütern. Als einzige Verpflichtung gegenüber der Landesherrschaft hat man mit Pferd und Harnisch im Kriegsfalle zu erscheinen (man kann auch jemand anderes beauftragen und schicken). Größere Güter hatten gegebenefalls mehrere Männer zu stellen oder einen sogn. Warpenwagen bereit zu halten. Außerdem muß man in Friedenszeiten bei Bauten der Landesherrschaft mithelfen, Fuhrleistungen gestellen und ähnliches. Das galt in der Regel nur für in der Nähe befindliche Schlösser und Amtsbauten, in diesem Fall für das Gebiet des Amtes Caymen.

Der Status des Besitzes erscheint aus oben genannten Gründen ungewöhnlich, irgendwie schwebend zwischen adligen und „bürgerlich“ cöllmischen Geflogenheiten, gewürzt mit prußischen Besonderheiten. Die obige Verschreibung widerspricht den üblichen für Prußen ausgegebenen Urkunden durch das Prädikat „zu magdebugischen Rechten“. Prußische Rechte lassen eine Vererbung nur an Söhne zu. Töchter können den Besitz bestenfalls nur noch auf Lebenszeit nutzen, aber nicht weitervererben. Besitz ohne männliche Erben verfällt an die Landesherrschaft, wird „Caduc“, kann „caduciret“ werden, wie es in der Sprache der Zeit heißt. Magdeburgische Rechte beinhalten üblicherweise eine Vererbung „zu beyden Kindern“, an Söhne und Töchter, was in dieser Verschreibung jedoch fehlt.

Ich gehe davon aus, daß jener Merten vom Berge 1528 vom damaligen Herzog Albrecht von Preußen für seine seit früheren Zeiten angestammte Besitzung in Wilditten eine neue Verschreibung erhält. Ursprünglich handelt es sich sicherlich um Land, welches in prußischem Besitz gewesen sein dürfte (mit Prußen sind hier die Ureinwohner des Preußenlandes gemeint). Die Familie von Bergen erhält jedoch Rechte verbrieft, die sonst nur adeligen Familien zukommen und die über die prußischen oder cöllmischen Rechte unüblich weit hinausgehen.

Was gibt es noch an Belegen und Dokumenten über die von Bergen in Wilditten?

In der Praestationstabelle Nr.2 des Amtes Caymen von 1780 wird ein Gerichtstag protokolliert. Gerichtstage wurden inbesondere auch zum Ende und Neubeginn einer Amtsperiode des Amtsmannes gehalten, um alle unklaren und strittigen Verhältnisse zu lösen, aber auch, um den Einwohnern des Amtes Gelegenheit zu geben, Klagen gegen den Amtmann vorzubringen, was wahrscheinlich zu keiner Verlängerung der Dienstzeit jenes Beamten geführt hätte.
Auf dem Gerichtstag am 24ten July 1779 werden 10 strittige Fälle protocolliert, wo es meistenteils um eine rechtmäßig zu ordnende Nutzung von Ländereien geht. Einer der Fälle betrifft ursprünglich von Bergenschen Besitz:


>>Der Cöllmische Einsaaße Friedrich Siegmund Thiel, Eigenthümer des Guths Wilditten, zeiget an, wie ihm 5 Morgen Wiesen gehörten, welche bey Duhnau in dem genannten SchaarwercksBruch liegen und worüber er noch keine Verschreibung, außer das in Copia sub.B beygefundene Attestat habe, welches zwar kein Original sey, auch die Sache nicht ganz genau bestimme; allein da er und seine Vorfahren dieses Stückchen Wiese über Hundert Jahre in Besitz gehabt, so hoffe er die Verschreibung zu erhalten; Beamter so wie alle Schultzen dasiger Gegend zeugen ihm ein, daß dieser Besitz seit undenklicher Zeit bey Wilditten gewesen.<< Die oben erwähnte Copia B enthält folgendes:
>> Nach deme der Krüger zu Mettckeim Stecker und Assmann Hintz zur Duhnau eine Wiese zur Duhnau gelegen vom Albrecht von Berge GroßVater in Verpfändung bekommen, die Hälfte aber Albrecht von Berge Vater allbereit Ao [15]81 vom Assmann Hintze eingelöset vor 13 schfl Korn, die andere Hälfte bis dahero der Krüger zu Mettckeim im Bruch behalten, welche Albrecht von Berge, als deme sie zukommt, länger in Verpfändung stehen zu laßen bedencken getragen, derwegen der Krüger zu Mettckeim und Albrecht von Berge sich darum also vertragen;
Es soll Albrecht von Berge dem Krüger zu Mettckeim auf künftigen Herbst 15 schfl Roggen zur Saat geben, dagegen will er ihm jetzt bald die Wiese einräumen und solche zu seinem Besten zu gebrauchen wieder übergeben haben, weil auch der Krüger zu Mettckeim ein Schriftchen über gedachte Wiese und solche seinem Bericht nach verlohren haben soll, Als soll dieselbe hiemit, da sie künftig gefunden werden möchte, cassiret seyn und dem Krüger oder seinen Erben nichts gelten, dieser Schrift sind jedermann Parte eine unterm Amt Siegel mitgetheilet.
Actum Schaacken den 5ten May 1602, (LS) Martin Wittenberg AmtSchreiber <<


Aus diesem genealogisch aufschlußreichen Dokument wissen wir nun, daß es 1602 schon 3 Generationen hintereinander Großvater, Vater und Sohn mit Namen Albrecht von Berge auf dem Gut in Wilditten gegeben hat und daß 1779 ein Friedrich Sigmund Thiel als Rechtsnachfolger derer von Bergen auf Wilditten sitzt und das Eigentum an jenen Wiesen in Duhnau reklamiert. Was ist nun mit dem Studenten Christoph von Bergen passiert? Wie kam das Gut in Wilditten an einen Thiel? Läßt sich das alles noch rekonstruieren?
Um 1647 setzen die Kirchenbuchaufzeichnungen für die Kirche in Caymen ein. Die Eintragungen der ersten Jahre sind oft nur ungenau, schwer zu entziffern und genealogisch mit Schwierigkeiten oder gar nicht sicher zuzuordnen. Es fehlen Angaben zu Müttern, nur die Väter lassen taufen, Eheregister gibt es aus den frühen Jahren nicht und in den Sterberegistern heißt es oft nur lapidar: den Thorun aus Senseln begraben (aber welcher - es gab dort mehrere Familienzweige dieses Namens). Erst zum Ende des 17. Jh. werden die Eintragungen eindeutiger, aber auch nicht immer.

Aber dann haben wir da noch meinen speziellen Aktenfund über den ominösen Studiosus Christoph von Bergen. Schauen wir nun in diese Papiere von 1667:

Da berichtet ein churfürstlich brandenburgisch-preußischer Bottenmeister und Canzleyverwandter namens Johann Conradt an seinen Fürsten:

Es hatt Christoff von Bergen ... den 19. Augusti ao 1661 300 mk baares geld von mir auff ein Jahr gelehnet und zum unterpfande sein im Caymischen gelegenes Freyguth Wilditten verschrieben, Allermaßen die beyliegende Copia obligationis besaget;
Nach dem nun solch Jahr umb gewesen, habe Ich zwar dem selben die auff kündigung gethan, aber wegen der dazwischen gekommenen ganz nahrlosen Zeit nicht befriediget werden können, sondern bey immer noch gedult zuhaben ersuchet worden; Negst-verwichene Weinachten aber hatt sich besagter von Bergen fest vorgenommen gehabt mich zu contentiren, weßwegen Er auch nach seinem Guthe gereiset, die mittel anzuschaffen, wie Er aber dahin gekommen, hatt Ihn der hochste Gott bald darauff aus dieser müheseeligkeit abgesondert, wodurch dessen Bruders Wittibe und Kinder Erbe bemelten Guthes worden;
Nun ist mir zwar von denselben die vertröstung gegeben, mich auffs baldmöglichste zubefriedigen, Muß aber dennoch dabey in sorge stehen, daß an statt dankbahrer bezahlung insonderheit, weil Ich keinen Consens darüber habe, mir allerhand wiederwärtigkeit gemachet werden dörffte;
Ersuche demnach Erw. Churfürstl. Durchl. Unterthgst. mit gehorsamster bitte, Sie geruhen bemeltes [= bemeldetes, d.h. genanntes] geringes anlehen nicht allein gngst. genehm zu halten, sondern auch die obligation dergestalt gnst. zu confirmiren, daß in entstehung baarer bezahlung ich mich auff so hoch als das Capitahl und interesse aus träget aus dem mir verschriebenen unterpfand bezahlet machen solle
;“

Leider ist dieses Schreiben nicht datiert. Wir wissen daher nicht genau, welches Jahr Weihnachten der Studiosus Christoph von Bergen in Wilditten verstarb. Die Jahre 1663-66 kommen in Frage, denn im April 1667 veranlaßt die kurfürstliche Regierung auf das Schreiben des Johann Conradt folgendes:

>> Lbgetr. [Liebe Getreue]Wir haben nach ableben Christoffs von Bergen unßer Recht an dem durch seinen todesfall erledigtes Lehen zu Wilditten unßren Advocatus fisci zur Untersuchung gnst. anbefohlen; Demnach so ergeht an euch Unßer gn[ädig]ster befehlich, daß ihr uff vorstehenden 5(?) dieses euer … … nebenst denen Ambtsgeschwornen Nyß Petersen und Friedrich Christoff Perbandten alß welche die meiste Wissenschafft von der Sach haben, sich bey unßer Pr. Oberrathsstube anzugeben und ferner weisung zu erwarten an befehlich; Da auch sonst niemand an der LehensVolge, alß wir berichtet sind, daß einnige Vettern sich darumb anzugeben vermeinen, wo praetendirn wolten, seind den selben auch uff selben tag anhero zu verweisen; den 2. Aprilis Ao 1667<<
Man läßt prüfen, ob nicht gar die Landesherrschaft Ansprüche auf das Gut haben könnte, um damit Bediente zu befriedigen, die noch ausstehende Belohnung von ihrem Fürsten zu erwarten haben. Außerdem gibt es wohl noch Vettern des verstorbenen Christoff, die ebenfalls gern das Erbe besäßen. Der oben erwähnte Nyß Petersen [eigentlich Peterso(h)n], der mit dem Perbandt der preußischen Oberratsstube in Königsberg über die Verhältnisse berichten soll, hat 12 Jahre später (1679) eine Schwiegertochter aus der Familie von Bergen. Nyß Petersohn ist 1628 mit Dietrich v. Oehlsen, einem polnischen Major und schwedischen Hofmarschall im Zuge der schwedisch-polnischen Erbfolgekriege über Holstein nach Preußen gekommen und wohnt seit 1640 auf einem eigenen Gut in Sielkeim im Kirchspiel Caymen. Die Petersons leben bis 1945 im Samland und haben sich in viele alt eingesessene Familien hineinverzweigt. Aber das wäre dann schon wieder eine andere Geschichte... Im Mai 1667 schaltet sich die Regierung in Berlin mit einem von Kurfürst Friedrich Wilhelm (1620-88) selbst unterzeichneten Schreiben in den Fall ein:

>> Von Gottes gnaden Friderich Wilhelm Marggraf zu Brandenburg, des Heil.Röm.Reichs ErzCämmerer und Churfürst, in Preußen, zu Magdeburg, Jülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern p. Herzog p.
Unsern Freundlichen Dienste und gnädigen grueß zuvor, Hochgebohrner Fürst, freundlicher Lieber Oheimb, Auch Edle Räthe und Liebe getreue,
Welcher gestalt unser Preußischer Bottenmeister und Canzleyverwandter Johan Conradt umb Confirmation einer obligation von 300 Mk so er Christof von Bergen den 19. Aug. 1661 gegen sein zum Unterpfande verschriebenes Magdeburgisches Freygut Wilditten, Caymischen Ambts, hergeliehen, unterthänigst anhelt, Solches ersehen Eu.Lb. und ihr aus ersten hierin geschloßenen Supplicato, welchs Wir an Sie und euch remittiren mit dem freundlichen ersuchen und gdsten befehl, Unß euer unvorgreifliches gutachten einzusenden, ob des Supplicanten unterthänigsten bitte deferiret werden möge. Sein Eu.Lb. zu angennehmen diensten geflissen und euch mit gnaden gewogen. Cölln an der Spree den 17. May 1667
Friedrich Wilhelm
[eigenhändige Unterschrift], großes Siegel <<


Das obige Schreiben ist adressiert an Fürst Bogusław Radziwiłł (siehe Bildnis rechts), dem seinerzeit in Königsberg amtierenden Statthalter des Herzogtums Preußen*). Im Juli 1667 antworten die Königsbergschen Oberräthe: >> Durchlauchtigster Fürst p.p., Gnedigster Herr.
Es ist unlengst ein Studiosus Christoff von Bergen, der ein Magdeburgisch Freygutt von 4 Huben zu Wilditten im Cammerambt Caymen erhalten, ohne Leibes Erben verstorben. Nun haben zwar seines vor ihme auch verstorbenen Bruders Albrechts von Bergen in demselben Freygutt hinterlaßene zwo Töchter und ihre Mutter, so noch uff den Huben sitzen, daß diese Brüder im ungetheileten gutt … geseßen, nach ihrs Vater Tode sie auch nicht außgezahlet weren, und dahero sie die Mutter und Töchter … im gutt zu bleiben, die Mutter auch noch d[a]s ius retentionis hette, eingewendett; dagegen seind zwo andern der verstorbenen Brüdern noch lebende Vettern Merten und Georg von Bergen auch einkommen, umb sich alß Lehensfolgern vor das erwehnten Töchtern zu qualificiren;
Wir aber haben alle theile Recht untersuchen laßen, und darauß, daß diese 4 Huben an E.Ch.D. alß ein caduci... befunden, danenhero wir auch vermeinet hatten, daß etwa mit einer neuen Belehnung unter so vielen praetendirenden E.Ch.D. Bedienten, wegen hinterstelligen verdieneten Lohnes einer contentiret werden könnte; Es hatt sich aber in der Untersuchung nachgehendes auch auß angezogenem AmbtsBericht ..auget, daß an schulden und Capitalien ohne die Interesse, so viel und mehr auff diesen Lehen haftet, alß die geschworene Taxe nicht außträget; Wie beides auß der Consignation der Schulden, der Taxa und dem Ambtsbericht hiebey zuersehen;
Weils nun die praetendirende Vettern abzuweisen, und vor den Schulden, die meist privilegiret und außm Lehen gezahlet werden müßen, E.F.D. wenig oder nichts auß dem Lehen zu erwarten, den Töchter aber sie darin zu conserviren dehmütigst bitten, die Pfandhabern vor Sie, weiln die Mutter und diese Kinder sonst nicht zu bleiben wißen, die creditores auch uff Sie sehen wollen, in ihrem Bericht intercediret, Alß haben wir es hiemit an E.Ch.D. gehorsambst bringen sollen, zu dehro eigenen gn[ädig]sten erkennung, ob E.Ch.D. der Töchter einige aequität vor Sie eine, wie noch woll ...melitiren(?) wolte, in dem Lehen gegen außzahlung der Schulden gndst. conserviren wolten, ohne maasgabe unterthänigst heimbstellende, und gute erklärung erwartende; …
Sämbtliche Oberräthe An S.Churf.Dl. zu Brandenburg d. 15. July 1667
<< Am 19. Juli schreibt Friedrich Wilhelm aus Berlin, >> Wann Unß nun unbekandt, wie es mit denen Schulden, ob es consentirte oder nicht sein, bewandt; So ersuchen Wir Er.Edle freundtOheimblich und euch befehlen wir gnädigst, unß darvon Euer unvorfengliches Gutachten undt Bericht zu anderweiten Unserer gnädigsten erklerung anhero zusenden <<

Daraus ergibt sich die Rechnung, daß der von den oben erwähnten Amtsgeschworenen Peterson und Perbandt geschätzte Verkaufswert des Gutes bei weitem nicht die aufgelaufenen Schulden decken würde. So kommt man in Berlin zu dem Ratschluß: >> Waß Er.Lb. und ihr sub dato d. 12/22 wegen der beschaffenheit des Caducirten magdeburgischen Lehens von 4 Hufen, so im Freydorf Wilditten Ambts Caymen von einem Studioso Christoff von Bergen hinterlassen, anhero referiret, undt daß eine von des verstorbenen Bruder Töchter in diesem Lehen erhalten werde, fürschläget, Solchs haben Wir aus dem Vortrag sothanen Berichts vernommen. Weil nun viele Schulden auf dem Gutte haften, Alß seindt Wir gdst zufrieden, daß eine wenn sie sich verheyraten werde, Er.Lb. und eurem Vorschlage nach, in dem Lehen bleibe und die Creditores so gut sie können, contentiren; Jedoch soll der künftige besizer sothanen Gutts soches nach Magdeburgischem Recht inne haben und besizen. ...Cölln an der Spree, 14. Dec. 1667
Friderich Wilhelm
(Originalunterschrift), Großes Siegel <<

Aus den Kirchenbüchern von Caymen weiß ich, daß ein Albrecht von Bergen, der nach Lage der Dinge zwischen 1660 und 1667 in Wilditten verstorben sein muß und der letzte Besitzer in Wilditten aus der Familie von Bergen gewesen ist, zwei Töchter hatte: Catharina Agnes * 1658 und Maria *1660. Catharina Agnes heiratet einen Johann Thiel, welcher das Gut in Wilditten mit der Schuldenlast weiterführt. Offenbar kann er die Schulden erfolgreich abtragen, denn er und auch sein Sohn und Nachfolger Friedrich Siegmund Thiel, der dann 1779 beim Amt Caymen die Anerkennung seines Eigentums an einer Wiese in Duhnau einfordert, sind geachtete Mitglieder ihrer Kirchengemeinde und dienen als Kirchenvorsteher. Friedrich Siegmund Thiel ist wiederum mit einer Tochter aus der Familie Peterson aus Sielkeim verheiratet, einer Familie, die sich dort ebenfalls recht erfolgreich auf cöllmischen Grundbesitz etabliert hat. Catharina Agnes von Bergen heiratet als Witwe in 2. Ehe Johann Sandtrau, einen Freysaß, Landgeschworenen und Kirchenvorsteher aus Bothenen.

Die andere Tochter Maria von Bergen heiratet Gabriel Le(n)gnick, einen cöllmischen Krüger aus Sielkeim. Eine Tochter der Maria von Bergen heiratet dann einen Peterson, so daß der Krug und 3 Huben Land in Sielkeim in der folgenden Generation auch in den Besitz der Sielkeimer Familie Peterson gelangen. Eine andere Tochter aus der Ehe Lengnick-von Bergen ist mit Anthonius Sandtrau verheiratet, einem Bruder des oben genannten Johann Sandtrau.

Die oben skizzierten Familienverflechtungen können als Beispiel dienen für die komplexen Familienbeziehungen innerhalb des Cöllmerstandes im Samland. Man heiratet über die Jahrhunderte nur innerhalb des eigenen Standes. Wenn es im näheren Umfeld keine geeigneten Ehekandidaten gibt, orientiert man sich auch in einem größeren Radius.


Zu erwähnen sei noch, jene Vettern der verstorbenen Brüder Albrecht und Christoph von Bergen heißen Merten und Georg von Bergen. Die Akten sagen jedoch nichts über deren Herkunft oder Wohnsitz aus. Möglicherweise stehen sie mit einer von Bergen-Linie in Poeppeln (Amt Labiau) in Verbindung. In Amtsrechnungen von Labiau wird 1666 ein George von Bergen in Poeppeln genannt. Außerdem gibt es 1607 auch einen Merten von Berge in Kadgienen, ein Witwer, der vor Neuvermählung die Besitzverhältnisse für seine Kinder aus erster Ehe Heinrich und Dorothea sowie für seine Stiefkinder Zacharias und Andres amtlich regeln möchte.
In der Caymenschen Amtsrechnungen 1667 wird noch ein Canzleyverwandter Abraham von Bergen als Mitbesitzer auf 10 Huben in Langendorf erwähnt - einige Zeilen unter dem Besitz des bereits verstorbenen Simon Dach in Kuykeim. Es schein also nicht nur eine Familie von Bergen in der Region gegeben zu haben. Übrigens war Abraham von Bergen ein Schwiegersohn von Professor Simon Dach **).
1727 wird Catharina Agnes v. Bergen verwitwete Thiel, verehelichte Sandtrau in einem tragischen Kirchenbuchvermerk 2 Jahre vor ihrem Tod im Sterbeeintrag ihres Enkels Johann Martin Singöhl *1718, † 19.04.1727 in Bothenen erwähnt:


„nachdem derselbe 2 tag vorhero, da die Großmutter Fr. Sandrauin von Wilditten in ihrem Garten graben laßen, einige ausgegrabene Bilsenwurzeln vor Paßernacht ungesehen gekocht und gegeßen, davon er nebst der andern, so davon gegeßen, aufgeschwollen, er aber 3. tag darauf gestorben“. Johann Martin Singöhl war väterlicherseits ein Enkel Abraham Singöhls, der den Krug in Danielis mit etlichen Hufen Land im Amt Schaaken besaß und dort auch Amtsgeschworener war. Johann Martins Vater Christoph Singöhl war mit einer Thiel-Tochter aus Wilditten verheiratet.

Und wie bin ich nun mit den v.BERGENs verwand? So ganz direkt und gerade aus eigentlich überhaupt nicht. Aber eine Schwester eines Urururur-Großvaters (die 4Ur-Großtante heißt Sophia Charlotte Dewien * 1783 in Bothenen) war gleich 2 Mal mit Männern aus der Sandtrau-Familie verheiratet, Urenkeln des oben genannten Anthonius Sandtrau. Und wenn ich noch etwas genauer suche, finde ich sicherlich noch weitere Verbindungen... Die samländischen Cöllmerfamilien waren alle kreuz und quer mehrfach miteinander verwandt und verschwägert.

Verwendete Quellen in der Reihenfolge ihrer Erwähnung:
GStAPK, XX.HA, Ostpr. Fol. 337, S. 378 (Verschreibung für Wilditten 1528)
GStAPK, XX.HA, Caymen PT Nr.2, S. 69ff (Gerichtstagsprotokoll vom 24.7.1779)
GStAPK, XX.HA, EM 126d Nr. 2501 (Schulden des verst. Studenten Christoph v.Bergen)
GStAPK, XX.HA, Ostpr. Fol. 2775, S.56 ff (Amtsrechnung Caymen 1667)

Kirchenbuchdaten im Ortsfamilienbuch Caymen
von Patrick Plew (siehe http://www.plew.info/ofb_allgemein.htm )

*) Bogusław Radziwiłł * 3. Mai 1620 in Danzig; † 31. Dezember 1669 bei Königsberg, war ein litauischer Adeliger, Magnat, Staatsmann und Reichsfürst des Heiligen Römischen Reiches. Als Sohn des Janusz Radziwiłł (1579–1620) entstammte er dem Adelsgeschlecht der Radziwiłł (litauisch Radvilos). Seine Mutter war Elisabeth Sofia, eine Tochter Kurfürst Johann Georgs von Brandenburg! Von 1657-69 stand er als Statthalter des Herzogtums Preußen im Dienst seines Verwandten Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg.

**) Simon Dach, Dichter der Barockzeit (siehe Bildnis rechts)
*29.07.1605 in Memel, + 15.04.1659 in Königsberg
1639 ernennt ihn Kurfürst Georg Wilhelm zum Professor für Dichtkunst an der Universität Königsberg.
1656 wird er Rektor der Universität Königsberg
1658 schenkt ihm Kurfürst Friedrich Wilhelm ein Gut in Kuikeim





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